Checkliste: So kündigen Sie richtig
- Grundbuch. Bei jeder Kündigung müssen Sie Ihrem Versicherer bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen.
- Ordentlich. Jahresverträge können Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Fünfjahresverträge können Sie zum Ende des fünften Jahres und dann jährlich beenden. Nicht fristgerecht gekündigte Verträge verlängern sich um ein Jahr.
- Außerordentlich. Nach dem Schaden haben Sie und auch der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Frist läuft einen Monat, sobald der Versicherer Ihnen die Entschädigung ausgezahlt oder verweigert hat. Kündigen Sie nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Ende des Versicherungsjahrs. Denn den Rest des Jahresbeitrags bekommen Sie nicht zurück.
- Hauskauf. Kaufen Sie ein Haus, geht die bisherige Versicherung auf Sie über. Sie können diese binnen eines Monats nach dem Grundbucheintrag kündigen - mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres.
- Erbfall. Erben Sie ein Haus, haben Sie laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ab dem Grundbucheintrag ein einmonatiges außerordentliches Kündigungsrecht. Da die rechtliche Situation nicht eindeutig ist, gewähren einige Versicherer dies nicht.
- Hypothek. Ist Ihr Haus mit einer Hypothek belastet, brauchen Sie die schriftliche Zustimmung aller im Grundbuch genannten Kreditgeber. Gläubiger stimmen meist nur dann zu, wenn Sie die Zusage eines neuen Versicherers haben. Holen Sie diese erst ein, dann die Zustimmung Ihrer Gläubiger. Schicken Sie die Unterlagen einen Monat vor Ablauf des Vertrags an Ihren Versicherer.
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Tabelle: Welche Gegenstände versichert sind
