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Wahltarife mit Selbstbehalt: Angebote der Krankenkassen

01.01.2012

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Wahltarife an. Damit können Versicherte bestimmte Extraleistungen gegen Aufpreis versichern oder sie erhalten Bonus- oder Prämienrückzahlungen. Der Produktfinder gibt Versicherten einen Überblick über Wahltarife mit Selbstbehalt.

Wahltarife mit Selbstbehalt
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Wahltarife nicht immer empfehlenswert

Gleich vorweg: Finanztest empfiehlt Wahltarife nicht uneingeschränkt. Unter Umständen müssen Versicherte mehr aus der eigenen Tasche für unvorhergesehene Behandlungen zahlen. Und: Wer auf notwendige Behandlungen verzichtet, nur um Prämien zu erhalten, riskiert sogar seine Gesundheit. Daher sollten Versicherte gründlich abwägen, bevor sie sich für einen Wahltarif entscheiden. Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt besteht auch nach der Gesundheitsreform 2011 weiter eine Bindungsfrist von drei Jahren. Anders als bislang können Versicherte ihren Wahltarif aber verlassen, wenn ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen vorhandenen erhöht.

Wahltarife mit Selbstbehalt

Im Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten sich Versicherte, einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst zu tragen. Als Gegenleistung erhalten sie eine Prämie von der Kasse. Versicherte gehen beim Abschluss von Selbstbehal­ttarifen ein finanzielles Risiko ein. Wer unvorhergesehen erkrankt und Behandlungen sowie Medikamente benötigt, zahlt drauf.

Der Selbstbehalt und die Prämie sind bei den meisten Kassen nach Einkommen gestaffelt, viele erlauben jedoch die Wahl eines niedrigeren Selbstbehalts. Wer mehr verdient, kann durch einen höheren Selbstbehalt mehr sparen. Dadurch trägt der Versicherte aber auch ein höheres finanzielles Risiko, falls er erkrankt. Generell gilt: Der Selbstbehalt ist stets höher als die Prämie, die Versicherte erzielen können.

Arztbesuche zur Vorsorge und Früherkennung sind ohne Prämienverlust erlaubt. Auch bei anderen Arztbesuchen verringert sich die Prämie in vielen Tarifen nicht. Voraussetzung dafür: Der Arzt stellt kein Rezept für Medikamente aus oder verschreibt keine weiteren Behandlungen. Bei einigen Kassen können Versicherte einen Sonderbonus erhalten, wenn sie bestimmte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Auch wenn die Kassen bei der Ausgestaltung des Tarifs frei sind, die maximale Prämienhöhe ist gesetzlich vorgeschrieben: Die Ersparnis darf maximal 20 Prozent des Jahresbeitrags ausmachen und nicht mehr als 600 Euro betragen.

Produktfinder: Wahltarife mit Selbstbehalt

Der Produktfinder Wahltarife mit Selbstbehalt informiert ausführlich über diese Tarife. Er nennt alle gesetzlichen Krankenkassen, die diese Wahltarife anbieten. Zu jedem Tarif finden Versicherte etwa folgende Angaben:

  • Höhe der maximalen Prämie in den drei Jahren der Laufzeit,
  • Höhe des Selbstbehalts in den drei Jahren der Laufzeit,
  • Höhe der möglichen Sonderboni für Vorsorge/Prävention,
  • Möglicher Spareffekt während der Tarifbindung,
  • Maximales Risiko während der Tarifbindung,
  • Anrechnung des Selbstbehalts: auf die tatsächlichen Kosten oder pauschal,
  • Medizinische Leistungen, die nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden.

Versicherte können die Informationen entweder nur für einen einzelnen Tarif aufrufen, sie können aber auch zu allen aufgeführten Wahltarifen Informationen sammeln oder mehrere Tarife miteinander vergleichen. Das erleichtert die Kalkulation und Versicherte können erkennen, ob dieser Wahltarif für sie in Frage kommt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
So funktioniert der Produktfinder

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08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: