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Wahltarife mit Kostenerstattung: Angebote der Krankenkassen

01.11.2011

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Wahltarife an. Damit können Versicherte bestimmte Extraleistungen gegen Aufpreis versichern oder sie erhalten Bonus- oder Prämienrückzahlungen. Der Produktfinder gibt Versicherten einen Überblick über Wahltarife mit Kostenerstattung und sonstige Privatabrechnungen.

Wahltarife mit Kostenerstattung
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Wahltarife nicht immer empfehlenswert

Gleich vorweg: Finanztest empfiehlt Wahltarife nicht uneingeschränkt. Unter Umständen müssen Versicherte mehr aus der eigenen Tasche für unvorhergesehene Behandlungen zahlen. Wahltarife, die bestimmte Zusatzleistungen gegen Extrabeitrag bieten, zum Beispiel beim Zahnersatz, sind von den Leistungen her oft schlechter als viele private Zusatzversicherungen. Durch die Gesundheitsreform 2011 wurde die Bindungsfrist von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Anders als bislang können Versicherte ihren Wahltarif aber verlassen, wenn ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen vorhandenen erhöht.

Tarife mit Kostenerstattungen

Wahltarife mit Kostenerstattung sind an das System der privaten Krankenversicherung angelehnt. Meist erhalten Versicherte nach der Behandlung eine Rechnung, die sie zunächst selbst begleichen müssen. Die Abrechnung reichen sie dann bei ihrer Krankenkasse ein. Dieses Verfahren gilt auch für die Abrechnung von Medikamenten. Versicherte können die Kostenerstattung für einzelne Versorgungsbereiche wählen, etwa zahnmedizinische Versorgung oder für Behandlungen während Auslandsreisen. In Tarifen mit Kostenerstattung können Ärzte eine höhere Vergütung abrechnen (Abrechnungssatz), als die gesetzliche Krankenkasse normalerweise übernimmt. Möglicherweise haben Versicherte dadurch bessere Chancen, schneller einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Sie haben aber dennoch keinen Anspruch auf Leistungen, wie sie Privatversicherte bekommen. Die Leistungen bleiben im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Hinzu kommt: Versicherte gehen ein finanzielles Risiko ein. Denn nicht immer ist gewährleistet, dass die Krankenkasse auch tatsächlich eine Abrechnung komplett erstattet. Dann bleiben Patienten auf einem Teil ihrer Ausgaben sitzen.

Produktfinder: Wahltarife mit Kostenerstattung

Der Produktfinder Wahltarife mit Kostenerstattung und sonstige Privatabrechnungen bietet Versicherten detaillierte Informationen. Er nennt alle Kassen, die diese Tarife bundesweit oder in einzelnen Bundesländern anbieten. Unter der Systematik der Kostenerstattung bieten die Kassen unterschiedliche Tarifvarianten an - zum Beispiel Kostenerstattung für eine ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, Tarife, mit denen Versicherte ihren Zuschuss beim Zahnersatz erhöhen können, sowie Krankenhauszusatz- oder Reisekrankentarife. Im Produktfinder erfahren Versicherte zu jedem Tarif etwa folgende Angaben:

  • Höhe des monatlichen Beitrags,
  • maximale Erstattung der Kasse im 1. Jahr,
  • Leistungserweiterung, für die Kostenerstattung gilt,
  • Höhe der Eigenbeteiligung (Prozent und maximal),
  • Höhe des Abrechnungssatzes von Ärzten, bis zu der Kassen die Kosten erstatten.

Versicherte können die Informationen entweder nur für einen einzelnen Tarif aufrufen, sie können aber auch zu allen aufgeführten Wahltarifen Informationen sammeln oder mehrere Tarife miteinander vergleichen. Das erleichtert die Kalkulation und Versicherte können erkennen, ob dieser Wahltarif für sie in Frage kommt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
So funktioniert der Produktfinder

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: