Wahltarife mit Beitragsrückzahlung: Angebote der Krankenkassen
01.07.2010
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Wahltarife an. Damit können Versicherte bestimmte Extraleistungen gegen Aufpreis versichern oder sie erhalten Bonus- oder Beitragsrückzahlungen. Der Produktfinder gibt Versicherten einen Überblick über Wahltarife mit Beitragsrückzahlung.
Wahltarife nicht immer empfehlenswert
Gleich vorweg: Finanztest empfiehlt Wahltarife nicht uneingeschränkt. Denn Versicherte binden sich drei Jahre an ihre Krankenkasse, können in dieser Zeit nicht wechseln. Selbst wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können sie - anders als in normalen Tarifen - nicht kündigen. Unter Umständen müssen Versicherte auch mehr aus der eigenen Tasche für unvorhergesehene Behandlungen zahlen. Und: Wer auf notwendige Behandlungen verzichtet, nur um Prämien zu erhalten, riskiert sogar seine Gesundheit. Daher sollten Versicherte gründlich abwägen, bevor sie sich für einen Wahltarif entscheiden.
Wahltarif Beitragsrückzahlung
In Wahltarifen mit Beitragsrückzahlung verpflichten sich Versicherte, außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, gar keine medizinische Leistung in Anspruch zu nehmen. Wenn sie das über ein ganzes Jahr durchhalten, erhalten sie pro Jahr bis zu einem Monatsbeitrag (1/12 des Jahresbeitrags) zurück. Bei manchen Kassen müssen nicht nur die Mitglieder selbst, sondern auch die mitversicherten Angehörigen über 18 Jahre auf Arztbesuche verzichten. Die Familie bekommt aber trotzdem nicht mehr Geld zurück. Das macht den Tarif dann für Ehepaare mit nur einem Einkommen und für Familien mit erwachsenen Kindern unattraktiv.
Produktfinder: Wahltarife mit Beitragsrückzahlungen
Der Produktfinder Wahltarife mit Beitragsrückzahlung nennt alle gesetzlichen Krankenkassen, die diesen Wahltarif anbieten und liefert zu den einzelnen Tarifen detaillierte Informationen. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe der maximalen Prämie im 1., 2. und 3. Jahr. Sie erfahren außerdem, welcher Prozentanteil des Monatsbeitrags die Prämie ausmacht und ob dies den Beitragsanteil des Arbeitgebers mit einschließt. Der Produktfinder zeigt Ihnen auch, ob Sie und Ihre Familienangehörigen bestimmte vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen, ohne einen Prämienabzug zu erleiden.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
So funktioniert der Produktfinder




