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Wahltarife mit Beitragsrückzahlung: Angebote der Krankenkassen

01.01.2012

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Wahltarife an. Damit können Versicherte bestimmte Extraleistungen gegen Aufpreis versichern oder sie erhalten Bonus- oder Beitragsrückzahlungen. Der Produktfinder gibt Versicherten einen Überblick über Wahltarife mit Beitragsrückzahlung.

Wahltarife mit Beitragsrückzahlung
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Wahltarife nicht immer empfehlenswert

Gleich vorweg: Finanztest empfiehlt Wahltarife nicht uneingeschränkt. Unter Umständen müssen Versicherte mehr aus der eigenen Tasche für unvorhergesehene Behandlungen zahlen. Und: Wer auf notwendige Behandlungen verzichtet, nur um Prämien zu erhalten, riskiert sogar seine Gesundheit. Daher sollten Versicherte gründlich abwägen, bevor sie sich für einen Wahltarif entscheiden. Durch die Gesundheitsreform 2011 wurde die Bindungsfrist von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Anders als bislang können Versicherte ihren Wahltarif aber verlassen, wenn ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen vorhandenen erhöht.

Wahltarif Beitragsrückzahlung

In Wahltarifen mit Beitragsrückzahlung erhalten Versicherte pro Jahr bis zu einen Monatsbeitrag (1/12 des Jahresbeitrages) zurück, wenn sie im Laufe des Jahres keine medizinische Leistung in Anspruch genommen haben – außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Bei den Kassen müssen dazu nicht nur die Mitglieder selbst, sondern auch die mitversicherten Angehörigen über 18 Jahre auf Arztbesuche verzichten. Die Familie bekommt aber trotzdem nicht mehr Geld zurück. Das macht den Tarif dann für Ehepaare mit nur einem Einkommen und für Familien mit erwachsenen Kindern unattraktiv.

Produktfinder: Wahltarife mit Beitragsrückzahlungen

Der Produktfinder Wahltarife mit Beitragsrückzahlung nennt alle gesetzlichen Krankenkassen, die diesen Wahltarif anbieten und liefert zu den einzelnen Tarifen detaillierte Informationen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Höhe der Beitragsrückzahlung im 1., 2. und 3. Jahr der Vertragslaufzeit,
  • Beitragsrückzahlung inklusive/exklusive des Beitragsanteils des Arbeitgebers,
  • Möglichkeit für Versicherte und erwachsene Mitversicherte, vertragsärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne Prämienabzug zu erleiden,
  • Beispielrechnungen für das erste Jahr: Höhe der Beitragsrückzahlung für untere und obere Einkommensgrenzen.

Versicherte können die Informationen entweder nur für einen einzelnen Tarif aufrufen, sie können aber auch zu allen aufgeführten Wahltarifen Informationen sammeln oder mehrere Tarife miteinander vergleichen. Das erleichtert die Kalkulation und Versicherte können erkennen, ob dieser Wahltarif für sie in Frage kommt.

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So funktioniert der Produktfinder

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: