Unfallversicherung: Was Körperteile „wert“ sind
Die Schwere einer Invalidität bestimmt der Unfallversicherer mithilfe einer Gliedertaxe. Darin ist festgelegt, welchem Invaliditätsgrad der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans entspricht. Sind mehrere betroffen, werden die Grade addiert (maximal 100 Prozent). Vom Ergebnis hängt es ab, wie viel Geld ein Verletzter bekommt. Viele Versicherer bieten bessere Gliedertaxen an als die hier abgebildete.
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