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Unfallversicherung: Was Körperteile „wert“ sind

finanztest 06/2005

Unfallversicherung

Die Schwere einer Invalidität bestimmt der Unfallversicherer mithilfe einer Gliedertaxe. Darin ist festgelegt, welchem Invaliditätsgrad der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans entspricht. Sind mehrere betroffen, werden die Grade addiert (maximal 100 Prozent). Vom Ergebnis hängt es ab, wie viel Geld ein Verletzter bekommt. Viele ­Versicherer bieten bessere Gliedertaxen an als die hier abgebildete.

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