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Senioren-Unfallversicherung: Hilfe Inklusive

Senioren-Unfallversicherung Test
Meistens gehen auch waghalsige Manöver gut aus. Doch wenn ein älterer Mensch stürzt, hat er unter den Folgen des Unfalls oft mehr zu leiden als jüngere Leute.

finanztest 01/2006

Einkauf, Putzen, Wäsche waschen – Senioren-­Unfallversicherungen unterstützen Kunden nach einem Unfall. Das Angebot kommt gut an, ist aber oft sehr teuer.

Senioren-Unfallversicherung

Senioren-Unfallversicherungen verkaufen sich glänzend: Mehrere Hunderttausend Menschen dürften inzwischen ­eine solche Police haben, obwohl das ­Produkt erst seit knapp zwei Jahren auf dem Markt ist.

Wie jede andere Unfallversicherung zahlt sie dem Kunden einen größeren Geldbetrag oder eine Rente, falls er durch einen Unfall einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet. Zusätzlich enthalten viele dieser Angebote Hilfeleistungen im Haushalt oder Pflegeleistungen in den ersten sechs Monaten nach dem Unfall.

Diese Zusatzleistung ist sicher ein Grund, warum so viele ältere Menschen Seniorenpolicen abschließen. Die Kunden lassen sich das etwas kosten. Finanztest hat festgestellt: Von den Senioren-Unfallversicherungen mit höherem Leistungsumfang kostet beispielsweise die günstigste für Frauen 237 Euro im Jahr (Gerling). Die meisten leistungsstarken Angebote sind noch teurer; im Einzelfall (Volksfürsorge, Konzept 50+Unfallpflege) zahlt eine 70-jährige Frau 1 243 Euro im Jahr.

Wem es nur darauf ankommt, im Falle eines schweren bleibenden Gesundheitsschadens eine möglichst hohe Summe von der Versicherung zu bekommen, zahlt in einer normalen Unfallversicherung nur ­einen Bruchteil dieser Beiträge und erhält oft höhere Geldleistungen.

Unfeine Verkaufsförderung

Senioren-Unfallversicherung Test
Sie sind über 60 und haben schon länger nichts mehr von Ihrem Versicherungsvertreter gehört? Das könnte sich bald ändern. Die Versicherungswirtschaft hat die ­Zielgruppe Senioren entdeckt und bietet ihnen zum Beispiel spezielle Unfallversicherungen.

Doch die Unternehmen betreiben eine ­unfeine Art der Verkaufsförderung für ihre Seniorenprodukte. Sie drängen ältere ­Kunden aus den regulären Unfallversicherungsverträgen heraus. Eine Umfrage von Finanztest ergab: Nur 23 von 62 Gesellschaften führen Unfallpolicen unbegrenzt zu Normalkonditionen fort, bei den anderen endet der Vertrag zum Beispiel, wenn der Kunde 75 wird, oder er wird zu verschlechterten Bedingungen – meist deutlich teurer – fortgeführt.

Neukunden über 75 Jahre bekommen oft gar keinen Vertrag. Nur 7 der 62 ­befragten Versicherer nehmen Neukunden ohne Altersbegrenzung an, davon nur drei, die DEVK, die DEVK Deutsche Eisenbahn und Medien, zu den gleichen Kon­ditionen, die sie 35-Jährigen bieten. Wer einen guten Altvertrag hat (siehe „Unser Rat“) und keinen Wert auf vom Versicherer organisierte Hilfeleistungen legt, sollte versuchen, den bestehenden Unfallschutz so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Hilfe im Haushalt sehr gefragt

Viele ältere Menschen haben aber niemanden, der sich um sie kümmern kann. Ein Sturz auf Glatteis oder in der Wohnung kann ihre Selbstständigkeit einschränken. Für sie kann eine Versicherung mit Hilfeleistungen sinnvoll sein. In der Regel bieten die Senioren-Unfallversicherer ein Hilfepaket für die ersten sechs Monate nach dem Unfall; Deutscher Ring und Württembergische sogar für zwölf Monate. Die Hilfe gibt es unabhängig davon, ob der Unfall zu einer Invalidität führt oder nicht.

Die meisten Kunden benötigen in der ersten Zeit nach dem Unfall vor allem Unterstützung im Haushalt, berichtet Bernd Falk, Leiter des Malteser Service Centers. Aber auch der Mahlzeiten-Bringdienst, begleitete Fahrten zum Arzt oder zu Behörden und im Einzelfall auch pflegerische Hilfen sind wichtig. Die Malteser und die Johanniter organisieren die Hilfeleistungen im Auftrag einiger Senioren-Unfallversicherer und haben seit Beginn dieser Kooperation schon etwa 1 300 verunglückte Senioren betreut.

Unter ihnen die 76-jährige Waltraud Behrend, die sich bei einem Sturz den Arm gebrochen hatte. Der von der Unfallversicherung bezahlte Hilfseinsatz der Malteser ermöglichte es ihr, auch mit Gipsarm in ihren eigenen vier Wänden klarzukommen (siehe Interview).

Noch wichtiger ist eine ­gute Betreuung zu Hause bei schwereren Verletzungen wie etwa einem Oberschenkelhalsbruch. Diese Verletzung kommt bei älteren Menschen besonders häufig vor und führt in vielen Fällen zu schweren Beeinträchtigungen (siehe „Risiko Oberschenkelhalsbruch“).

Dr. Christoph Friedrich, Leitender Oberarzt der Klinik für Altersmedizin und Frührehabilitation des Ma­rienhospitals Herne, Ruhr Universität Bochum, kennt das Problem aus täglicher Praxis: „In der ersten Phase nach dem Unfall würde es Patienten sehr helfen, wenn sie Unterstützung zu Hause bekämen. Denn oft ziehen sie nur in ein Heim, weil sie ihren Haushalt nicht mehr alleine führen können. Im Heim verschlechtert sich der Zustand bei vielen massiv.“

Eine Haushaltshilfe, eine Pflegekraft oder Essen auf Rädern können Hilfebedürftige zwar auch ohne Versicherung bei gemeinnützigen Organisationen oder privaten Pflegediensten erhalten. Sie müssten das dann aber aus eigener Tasche bezahlen – und das ist für viele zu teuer.

Würde ein Kunde ein halbes Jahr lang alle Hilfen in Anspruch nehmen, die die Malteser oder Johanniter im Auftrag der Versicherer leisten, würde ihn das etwa 12 000 Euro kosten. Selbst wenn er keine Pflege, sondern nur acht Wochen lang Haushaltshilfen benötigt, schlägt das mit etwa 1 500 Euro zu Buche.

Die gesetzliche Pflegeversicherung springt erst ein, wenn jemand mehr als ein halbes Jahr lang ständig Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens benötigt. Für Unfallopfer, die sich nach einigen Wochen wieder erholen, zahlt sie nichts.

Das Geld muss stimmen

Neben der Hilfe muss bei einer Seniorenpolice natürlich auch das Geld stimmen. Die Versicherung soll dem Unfallopfer im Falle einer schweren Beeinträchtigung helfen, mit der finanziellen Belastung fertig zu werden. Hohe Kosten entstehen beispielsweise, wenn jemand seine Wohnung behindertengerecht umbauen muss, wenn er dauerhaft eine Haushaltshilfe benötigt oder in ein Pflegeheim umziehen muss.

In unserer Untersuchung haben wir deshalb verlangt, dass die Versicherung dem Kunden ab einer Invalidität von 50 Prozent mindestens eine Rente von 1 000 Euro oder aber eine Kapitalzahlung von 50 000 Euro bietet. Als Invalidität von 50 Prozent gelten nach den Musterbedingungen der Versicherer beispielsweise die Erblindung auf einem Auge oder die völlige Funktionsunfähigkeit eines Beines bis unterhalb des Knies.

Die umfassendste finanzielle Absicherung leisten Angebote mit einer Kapitalzahlung, die anteilig schon bei geringeren Gesundheitsschäden gezahlt wird und mit dem Grad der Invalidität steigt, kombiniert mit einer lebenslangen monat­lichen Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Eine reine Rentenzahlung ist für den Kunden nicht so viel wert: Je älter das Unfallopfer bereits ist, desto kürzer ist der ­voraussichtliche Leistungszeitraum. Außerdem muss der bleibende Gesundheitsschaden erheblich sein, um überhaupt eine Rente zu erhalten. Viele erholen sich zum Glück wieder so weitgehend, dass keine schwere Beeinträchtigung zurückbleibt.

Für andere könnte es ein Problem sein, ihre unfallbedingte Beeinträchtigung in vollem Umfang anerkannt zu bekommen: Haben Erkrankungen zu der unfallbedingten Invalidität in erheblichem Umfang beigetragen, dann zieht der Versicherer dies nämlich von der festgestellten Invalidität wieder ab. War jemand beispielsweise auf einem Auge bereits sehbehindert, wird die unfallbedingte Erblindung dieses Auges nicht als eine Invalidität von 50 Prozent anerkannt.

Aufs Kleingedruckte achten

Vorerkrankungen. Üblich ist, dass die ­Invalidität niedriger angesetzt wird, wenn Vorerkrankungen an ihrem Entstehen zu mindestens 25 Prozent beteiligt waren. ­Einige Seniorenversicherer ziehen Vorerkrankungen erst dann heran, wenn sie in noch stärkerem Umfang zu der Invalidität beigetragen haben.

Besonders kundenfreundlich sind in diesem Punkt die Signal Iduna und ihr Pendant PVAG für den öffentlichen Dienst: Sie berücksichtigen Vorerkrankungen gar nicht, egal wie stark sie an der Invalidität mitgewirkt haben.

Festgelegtes Vertragsende: KarstadtQuelle, Neckermann, Ostangler und Schweizer National werfen Kunden automatisch aus dem Vertrag, wenn sie ein ­bestimmtes Alter erreicht haben. Das ist indiskutabel bei einer Police, die speziell Senioren anspricht. Leider haben auch alle anderen Versicherer ein ordentliches Kün­digungsrecht, mit dem sie Kunden ohne weitere Begründung loswerden können.

Oberschenkelhalsbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall: Gerade bei Unglücksfällen, von denen Senioren besonders häufig betroffen sind, sehen die Standardbedingungen der Versicherer viele Fußangeln vor. So ist ein Sturz ohne äußere Einwirkung, bei dem sich jemand den Oberschenkelhals bricht, kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Erleidet jemand einen Schlaganfall oder Herzinfarkt und verunglückt er aufgrund dessen zum Beispiel beim Autofahren, ist auch dies normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Viele der Seniorenangebote wurden in diesen Punkten nachgebessert und bieten kundenfreund­lichere Konditionen.

Abschluss und Kündigung

Hat sich jemand entschlossen, eine Se­nioren-Unfallversicherung abzuschließen, ­bekommt er häufig einen Drei- oder Fünfjahresvertrag angeboten. Wenn die Qua­lität des Angebots stimmt, ist dagegen nichts einzuwenden. Kunden können so gegenüber einem Einjahresvertrag Geld sparen, da die Beiträge je nach Versicherer um etwa 5 bis 15 Prozent geringer sind. Weitere Beitragsrabatte gibt es beispielsweise, wenn ein Ehepaar gemeinsam Verträge abschließt.

Im Versicherungsantrag fragen die Unternehmen ihre Kunden nach Krankheiten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Unfällen in der Vergangenheit. Diese Fragen müssen die Antragsteller unbedingt sorgfältig und korrekt beantworten. Wer hierbei schummelt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Kündigen können Kunde und Versicherer den Vertrag jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten. Bei einem Fünfjahresvertrag ist eine Kündigung frühestens zum Ende des fünften Jahres möglich, danach verlängert sich der Vertrag ebenso wie ein Einjahresvertrag automatisch um je ein weiteres Jahr. Dann können auch hier beide Seiten jährlich kündigen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: