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Risikolebensversicherung: „Lebt Ihr Patient in stabiler Partnerschaft?“

finanztest 04/2007

Die Risikoprüfung der Europa Lebensversicherung ging zu weit. Ihr Kunde Lutz Bollien fühlte sich diskriminiert.

Risikolebensversicherung

Versicherungsgesellschaften wollen ihr Risiko möglichst genau kennen, bevor sie einen Kunden versichern. Wie absurd ­eine Risikoprüfung jedoch sein kann, musste Lutz Bollien erleben. Er lebt mit seinem Partner seit mehr als sieben Jahren in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft.

Beide wollten sich gegenseitig mit einer Risikolebensversicherung von jeweils 100 000 Euro absichern. Bei der Europa Lebensversicherung holte der 36-Jährige ein Angebot ein.

Das Unternehmen schickte seinem Hausarzt einen Fragebogen. „Lebt Ihr Patient in einer festen/stabilen Partnerschaft?“, wollte der Versicherer von dem Arzt wissen. Ganz abgesehen davon, dass viele Hausärzte darauf keine Antwort wissen – wie relevant ist sie für die Prüfung des Versicherungsrisikos?

Finanztest fragte nach. Die Antwort der Europa Lebensversicherung war nebulös: Es müsse dem Unternehmen „möglich sein, aus seiner Sicht eine sachgerechte Bewertung vornehmen zu können, entsprechende Kriterien aufzustellen und hiernach zu fragen“. Die Frage nach einer „stabilen Partnerschaft“ ist jedoch nach Ansicht von Versicherungsombudsmann Professor Wolfgang Römer „nicht relevant für die Risikoprüfung“.

Die Europa wollte von Bolliens Arzt noch mehr wissen: „Gab oder gibt es Hinweise, dass Ihr Patient einem der ­nebenstehenden Personenkreise angehört? Hämophilie (Bluterkrankheit, d. Red.), Drogensüchtige, Bisexuelle, Homosexuelle, Prostituierte?“ Auf Nachfrage von Finanztest behauptete die ­Europa kategorisch: „Dass wir unsere Antragsteller nicht nach deren sexuellen Neigungen fragen und ebenfalls Homosexualität nicht als Krankheit sehen, steht zweifelsfrei fest.“ Stimmt. Es ist schlimmer. Die Europa fragt nicht den Antragsteller, sondern seinen Hausarzt, ob der ihn für schwul hält.

Dabei geht sie das Sexualverhalten ihrer Kunden nichts an. „Fragen nach einem möglichen Aids-Risiko sind nur erlaubt, wenn der Versicherer alle Antragsteller befragt, nicht nur bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Homosexuelle“, sagt Peter Abrahams, Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Bollien fühlt sich diskriminiert. Er hat seinen Antrag bei der Europa zurückgezogen und einen Vertrag beim Versicherer CosmosDirekt abgeschlossen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: