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Riester-Rente: Unser Rat

finanztest 02/2008

Riester-Rente

Erste Wahl. Für Frauen ist die Riester-Rente genauso wie für Männer erste Wahl für die Altersvorsorge.

Eigenanteil. Zahlen Sie genug in Ihren Vertrag ein. Dann bekommen Sie jedes Jahr die Zulagen vom Staat ungekürzt: 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, gibt es sogar 300 Euro im Jahr. Für die vollen Zulagen müssen mindestens 4 Prozent Ihres Bruttovorjahreseinkommens in Ihren Vertrag fließen, maximal 2 100 Euro. Die Zulagen dürfen Sie von dem Betrag abziehen. Den Rest zahlen Sie selbst. Geringerverdienerinnen müssen 60 Euro aufbringen. Verheiratete ohne Einkommen erhalten Zulagen, ohne einzuzahlen.

Rentenlücke. Was Ihnen im Alter an Einkünften fehlt, können Sie mit dem Finanztest-Rechner für die Rentenlücke selbst ausrechnen. Fordern Sie ihn unter www.test.de/rentenluecke an. Sie bekommen ihn kostenlos per Mail zugeschickt.

Rente. Informieren Sie sich bei der Rentenversicherung über Ihre gesetzliche Rente: Telefon 0 800/10 00 48 00.

Geringverdienerinnen. Nur wenn Sie im Alter so wenig Geld haben werden, dass Ihnen die Grundsicherung vom Staat zusteht, zahlt sich das Riester-Sparen nicht für Sie aus. Denn die Riester-Rente wird nach heutiger Rechtslage auf Ihren Anspruch im Alter angerechnet.

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Tabelle: Für jede den richtigen Vertrag

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: