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Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen: Die beste Kasse für Sie

Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen Test

01.03.2010

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich vor allem durch Extraleistungen und Service­ange­bote. Erste Kassen wollen jetzt Zusatzbeiträge erheben. Um eine passende Kasse zu finden, müssen sich Versicherte gut informieren. Der Produktfinder hilft: Er liefert für derzeit 96 Kassen umfangreiche Infos zu Leistungs- und Service­angeboten und nennt Zusatzbeiträge.

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Informationen zu Zusatzbeiträgen

Die ersten Krankenkassen planen Zusatzbeiträge in Höhe von 8 Euro monatlich von ihren Versicherten zu erheben. Mittlerweile gibt es aber auch Kassen, die dies für 2010 ausschließen. Derzeit haben das etwa 40 Kassen gegenüber test.de bestätigt. Im Produktfinder sind diese Informationen enthalten. Versicherte erfahren, welche Kasse einen Zusatzbeitrag plant und wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Der Produktfinder zeigt aber auch, welche Kassen auf die Erhebung verzichten wollen. Besonders praktisch: Versicherte können direkt nach dem Zusatzbeitrag suchen und sich nur die Kassen in ihrem Bundesland anzeigen lassen, die auf die Erhebung verzichten.

Hilfe bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse homöopathische Behandlungen beim Arzt, übernimmt sie Reiseimpfungen und wie hoch sind die Zuschüsse zu Gesundheitskursen? Und wie sieht es mit Beratung der Kasse vor Ort oder einer medizinischen Hotline aus? Diese und weitere Fragen können Versicherte ganz einfach mit dem neuen Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen klären. Er nennt für derzeit 96 Krankenkassen wichtige Leistungs- und Serviceangebote. So können gesetzlich Versicherte erkennen, ob ihre Krankenkasse die gewünschten Leistungen bietet oder welche andere Kasse ihren Bedürfnissen besser entspricht.

Leistungen und Serviceangebote

Zu den Leistungen und Serviceangeboten der Krankenkassen, die im Produktfinder aufgeführt sind, gehören zum Beispiel:

  • Allgemeine Angaben
    wie Anzahl der Geschäftsstellen, Informationen über Zusatzbeiträge oder Prämien.
  • Telefonische Erreichbarkeit der Kassen
    Zu welchen Zeiten erhalten Versicherte Auskunft zu Beiträgen, Leistungen der Kasse und zu Arzneimitteln, gibt es eine medizinische Hotline.
  • Service im Internet
    Bieten die Kassen ihren Versicherten die Möglichkeit, online persönliche Daten zu ändern oder Leistungen zu beantragen, können Versicherte den Auslandsreisekrankenschein über das Internet anfordern, Einsicht in ihren persönlichen Versicherungsverlauf nehmen oder sogar die Leistungen einsehen, die über die Krankenversicherungskarte abgerechnet wurden. Wichtig auch: Sind die Daten der Versicherten passwortgeschützt.
  • Mehrleistungen über dem gesetzlichen Anspruch
    Zahlt die Kasse mehr als gesetzlich vorgeschrieben bei häuslicher Krankenpflege, für eine Haushaltshilfe, wenn die Person, die den Haushalt führt, schwer krank zu Hause liegt. Zahlt die Kasse auch für Reiseimpfungen.
  • Erstattungen für Gesundheitskurse und gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Patientenschulungen
    Bietet die Kasse Schulungen für chronisch Kranke an, die beispielsweise unter Asthma, Neurodermitis, Rheuma oder dauerhaften Schmerzen leiden.
  • Alternative Behandlungen beim Arzt
    Übernimmt die Kasse die Kosten für ambulante homöopathische oder anthroposophische Behandlungen beim Arzt - wird also die aufwendige Erfassung und Aufarbeitung des Krankheitsbildes bezahlt.
    Tipp: Eine Liste mit Ärzten, die diese Behandlung anbieten, finden Sie beim
  • Extraangebote zur Früherkennung
    Bietet die Krankenkasse zum Beispiel ein erweitertes Hautkrebsscreening (zusätzliche Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung) über das gesetzlich vorgeschriebene Maß oder die Kindervorsorge U10 oder U11.
  • Zusätzliche Versorgungs- und Behandlungsangebote für bestimmte Krankheitsbilder
    Zum Beispiel besondere Angebote bei der Behandlung von Schmerzen wie Migräne oder eine besonders vernetzte Versorgung bei Hüft- und Knieoperationen.
  • Hausarztzentrierte Versorgung
    Bietet die Kasse ein Hausarztmodell an - und wenn ja, welchen Vorteil haben Versicherte, wenn sie sich dafür entscheiden.

Tipp: Wollen Sie nach bestimmten Leistungen oder Serviceangeboten suchen oder sich alle erhobenen Kennzahlen zu einer bestimmten Krankenkasse ansehen, hilft Ihnen die Erweiterte Suche des Produktfinders.

Einheitlicher Beitragssatz

Mit Einführung des Gesundheitsfonds unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr durch unterschiedliche Beitragssätze. Jede Kasse verlangt nun von ihren Mitgliedern den gleichen Satz. Derzeit beträgt der Beitragssatz 14,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Davon entfallen 7,9 Prozent auf Arbeitnehmer und 7 Prozent auf Arbeitgeber. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag allein. Verzichten sie auf ihren Anspruch auf Krankengeld, müssen sie nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 Prozent zahlen. Auch der größte Teil der Leistungen ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich, denn er wird durch gesetzliche Regelungen bestimmt.
Tipp: Erste Kassen planen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben. Infos dazu finden Sie in der Meldung Erste Zusatzbeiträge ab Februar

Wahltarife

Die Kassen können verschiedene Wahltarife mit dreijähriger Bindung anbieten. Dazu gehören Tarife mit Beitragsrückzahlung, Selbstbehalt, Kostenerstattung und sonstiger Privatabrechnung sowie Wahltarife für eine Erstattung von alternativen Arzneimitteln. Finanztest empfiehlt diese Angebote nicht uneingeschränkt. Denn nicht alle Wahltarife sind sinnvoll oder sind für gesetzlich Versicherte gleichermaßen geeignet. Sie sollten sich daher gut informieren, bevor Sie sich für ein spezielles Angebot entscheiden.

Zwei Notausstiege

Beachten Sie: Auf Beitragserhöhungen, Leistungsabbau oder attraktive Angebote anderer Kassen können Sie dann gegebenenfalls nicht reagieren. Denn Sie binden sich mit dem Wahltarif für drei Jahre. Zwei Notausstiege gibt es allerdings: Wird eine chronische Krankheit wie zum Beispiel Diabetes diagnostiziert, kann sich der Patient in ein spezielles Behandlungsprogramm der Kasse einschreiben. Versicherte in diesen Programmen können aber nicht zugleich einen Wahltarif mit Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlung haben. Auch Arbeitslosigkeit, Hartz IV und andere Notlagen, in denen die Kassenbeiträge vollständig von öffentlichen Trägern gezahlt werden, berechtigen zum Ausstieg aus den Wahltarifen.

Finanzielles Risiko

Bedenken Sie auch das finanzielle Risiko, das mit der Entscheidung für einige der genannten Wahltarife einhergeht. Bei einem Selbstbehalttarif kann durch eine akute Erkrankung, zum Beispiel einen Beinbruch, die gesamte Prämie aufgezehrt werden. Da der Selbstbehalt meist höher als die Prämie ist, zahlen Sie im ungünstigsten Fall drei Jahre lang mehr, als wenn Sie „normal“ versichert geblieben wären. Müssen Sie darüber hinaus den Arzt zuerst privat bezahlen (Kostenerstattungsverfahren), kann es sein, dass die Kasse Ihre Ausgaben nicht komplett erstattet.

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19.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben