Private Krankenversicherung: Die Gesundheitsreform für Privatversicherte
Was besser wird
Wechselrecht: Ab 2008 sollen Kunden einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen dürfen, wenn sie zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Für heute Privatversicherte, die beim Eintritt in die private Krankenversicherung noch keine 40 Jahre alt waren, soll das in vollem Umfang aber erst ab 2013 gelten.
Basistarif: Alle Privatversicherten können künftig in einen brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Er soll Leistungen vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen sind unzulässig. Die Beiträge sollen auf den Höchstbeitrag der Krankenkassen begrenzt sein, derzeit rund 500 Euro. Gerät jemand dadurch unter das Existenzminimum, dürfen die Versicherer nur die Hälfte verlangen. Kann er auch dies nicht aufbringen, soll er einen staatlichen Zuschuss erhalten.
Unversicherte: Auch alle Menschen, die in Deutschland leben und nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, haben ein Recht auf Aufnahme in den Basistarif.
Was schlechter wird
Beitragsanstieg: Diese neuen Regelungen müssen von allen Kunden bezahlt werden. Deshalb könnten die Beiträge nach Branchenmeinung in den nächsten Jahren um bis zu 36 Prozent steigen.
Klassengesellschaft: Die Leistungen im Basistarif wird der Gesetzgeber vorgeben. Sie sollen etwa denen der Krankenkassen entsprechen. Die Ärzte verdienen an Versicherten im Basistarif dann jedoch weniger als bei normalen Privatpatienten. Das könnte dazu führen, dass Versicherte im Basistarif Patienten dritter Klasse werden.
Kranke: Kranke können auch in Zukunft von ihrem Wechselrecht kaum Gebrauch machen – sie können vom Versicherer abgewiesen werden. Gesunde werden die teuren Anbieter verstärkt verlassen. In den teuren Tarifen steigt so der Anteil an Kranken, sodass sie noch teurer werden. Kranke könnten nur auf den Basistarif beim eigenen Versicherer ausweichen.
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