Private Haftpflichtversicherung: Hoffentlich versichert
Eltern brauchen eine andere Police als Kinderlose, Mieter eine andere als Hausbesitzer. Mit den besten Angeboten aus unserem Test können sich alle für rund 100 Euro im Jahr gut versichern.
Die Fußgängerampel zeigt Grün. „Das schaffe ich noch“, denkt die mit Einkaufstüten bepackte junge Frau. Eigentlich müsste sie nach der Mittagspause längst wieder im Büro sitzen. Sie hastet über die Fahrbahn, nachdem die Ampel gerade auf Rot gesprungen ist. Den von rechts kommenden Radfahrer sieht sie nicht. Er versucht eine Vollbremsung und stürzt.
Der Unfall kann den Radfahrer schwer verletzen und die Fußgängerin finanziell ruinieren. Denn wer einen Schaden verursacht, muss dafür in voller Höhe geradestehen. Jeder haftet mit dem gesamten Vermögen und seinem Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden aus Versehen oder aus Fahrlässigkeit passiert ist.
Die Frau, die bei Rot über die Straße gelaufen ist, haftet nicht nur für Schäden am Rad des gestürzten Fahrers. Sie muss vielleicht noch für Schmerzensgeld, für ärztliche Behandlungen, Pflegekosten und eventuell für eine lebenslange Rente aufkommen, falls der verunglückte Radfahrer nicht mehr arbeiten kann.
Hat sie eine private Haftpflichtversicherung, zahlt ihr Versicherer. Diesen Schutz benötigt jeder.
Finanztest hat 162 Angebote geprüft und für Mieter und Hausbesitzer mit und ohne Kinder die besten Tarife ermittelt. Mit einem guten Vertrag kann sich die ganze Familie für etwas mehr als 100 Euro pro Jahr absichern.
Über die Police sind neben dem Ehe- oder Lebenspartner auch die Kinder bis zum Ende ihrer Ausbildung geschützt. Erst danach oder nach ihrer Hochzeit benötigen volljährige Kinder in der Regel einen eigenen Vertrag (siehe Grafik).
Das Risiko wird unterschätzt
Obwohl niemand auf diesen Versicherungsschutz verzichten sollte und die Jahresbeiträge im Vergleich zu anderen Versicherungen eher gering sind, besitzen nur gut 70 Prozent der deutschen Haushalte eine private Haftpflichtversicherung. Das ergab eine Studie des demoskopischen Instituts Allensbach im vergangenen Jahr.
„Viele Menschen unterschätzen einfach das Risiko eines möglichen Ruins“, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Notwendig ist der Versicherungsschutz eben nicht nur, wenn jemand aus Versehen die Brille des Nachbarn beschädigt. Entscheidend ist er für die schwerwiegenden Fälle wie den als Fußgänger verursachten Unfall.“
Individueller Bedarf
Im Kern bieten die Angebote für eine private Haftpflichtversicherung denselben Schutz. Doch in wichtigen Zusatzleistungen unterscheiden sie sich.
Wir haben erstmals einen Grundschutz definiert, den jeder Kunde haben sollte (siehe „Der Finanztest-Grundschutz“). Darüber hinaus haben wir festgelegt, welche Leistungen Menschen mit und ohne Kinder, Mieter und Hausbesitzer zusätzlich benötigen. Nur die Tarife, die den Grundschutz erfüllen und die nötigen Erweiterungen bieten, haben es in die Bestenliste geschafft.
Wer zum Beispiel das eigene Haus bewohnt, sollte eine Police wählen, in der Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro versichert sind. Dann benötigt er für Umbauarbeiten keine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Ein Mieter braucht eine andere Erweiterung des Grundschutzes: Für ihn ist wichtig, dass der Verlust der Schlüssel seiner Wohnung mit mindestens 5 000 Euro gedeckt ist. Denn womöglich muss die Schließanlage des Hauses zu seinen Lasten ausgetauscht werden.
In manchen Tarifen sind diese Leistungen direkt enthalten. Bei anderen können solche Deckungserweiterungen gegen Beitragsaufschlag zugekauft werden.
Ein Mieter ohne Kinder bekommt bei der Hansemerkur einen für ihn passenden Vertrag für 79 Euro im Jahr. Hauseigentümer mit Kindern bekommen geeigneten Schutz auch bei der VHV für 107 Euro. Unter allen getesteten Angeboten gibt es zwar günstigere Tarife, zum Beispiel von NV, Europa, SHB oder WGV-Schwäb. Allg. Diese Tarife bieten jedoch nicht denselben Leistungsumfang wie die Testsieger.
Besondere Regeln bei Kindern
Eltern müssen nicht nur an sich denken, sondern auch an die Schäden, die ihre Kinder anrichten. Was passiert zum Beispiel, wenn der sechsjährige Sohn seinen Freund beim Spielen am Auge verletzt oder die Kinder ein Lagerfeuer machen, das auf das Gartenhaus der Nachbarn übergreift?
Per Gesetz sind Kinder unter sieben Jahren schuldunfähig. Im Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze bei zehn Jahren. Kleine Kinder können also nicht für Schäden haftbar gemacht werden.
Ihre Eltern haften nur dann, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie aufgepasst und konnten den Schaden trotzdem nicht verhindern, muss ihr Versicherer deshalb nicht für den Schaden eintreten – der Nachbar bekommt kein Geld für das Gartenhaus.
Diese Situation wollen viele Eltern nicht und bevorzugen Versicherer, die für Schäden schuldunfähiger Kinder immer aufkommen. Nur solche Versicherer haben es unter die Testsieger für Familien geschafft.
Den Vertrag aktualisieren
Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, sollte von Zeit zu Zeit prüfen, ob der Schutz noch ausreicht. Ist die Versicherungssumme hoch genug? 3 Millionen Euro sollten es mindestens sein.
Gibt es spezielle Leistungen, die früher keine Rolle gespielt haben, heute aber äußerst wichtig wären, weil der Kunde jetzt zum Beispiel Kinder hat?
Manche machen sich auch falsche Vorstellungen vom Umfang ihres Schutzes. Sie denken, dass die Vase, die sie umgeworfen haben, als sie beim Nachbarn in dessen Urlaub Blumen gegossen haben, versichert ist. Doch meist sind Schäden bei solchen Gefälligkeitshandlungen nicht gedeckt.
Schließlich gehen im Streitfall die Gerichte bei solchen Freundschaftsdiensten von einem „stillschweigenden Haftungsausschluss“ aus. Deshalb hat der Urlauber keinen Anspruch auf Schadenersatz von seinem hilfsbereiten Nachbarn oder von dessen Versicherung.
Es gibt aber Versicherer, die diesen Zusatzschutz bis zu einer bestimmten Höhe ohne Aufpreis anbieten, zum Beispiel die VPV im Kompakt-Tarif. Er gehört zu den Testsiegern und kostet 101 Euro pro Jahr.
Die Extraleistung kann sich lohnen, um Streit mit Freunden oder Verwandten zu vermeiden. Gleiches gilt für den Schadenersatz bei geliehenen oder gemieteten Gegenständen. Wer zum Beispiel die Kamera des Schwiegervaters im Urlaub beschädigt, erhält dafür nur dann Geld vom Versicherer, wenn er dieses Risiko in seiner Police mit eingeschlossen hat. Schadenersatz für geliehene Gegenstände bietet aber nur etwa ein Viertel der untersuchten Tarife.
Zusatzvertrag manchmal nötig
Radfahrer oder Inlineskater sind immer über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Anders sieht es bei Hobbyfußballern aus. „Nach einem Foul gibt es in der Regel keine Schadenersatzansprüche der Spieler untereinander“, erklärt Katrin Rüter de Escobar. „Normalerweise gilt die Regel, dass Fußballspieler mögliche Verletzungen in Kauf nehmen und keine Ansprüche geltend machen können.“
Auch andere Hobbys sind nicht über die private Haftpflicht geschützt. Für ferngesteuerte Modellflugzeuge ist zum Beispiel eine zusätzliche Luftverkehrshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Ein besonderes Risiko geht ein, wer sich ehrenamtlich engagiert und beispielsweise eine Jugendgruppe betreut. Er sollte sich beim Verein nach einer Vereinshaftpflichtversicherung erkundigen. Denn wenn beim gemeinsamen Kochen die Küche des Jugendzentrums in Brand gerät, deckt die Haftpflichtversicherung des Gruppenleiters diesen Schaden in der Regel nicht. Sie tritt meist nur bei Schäden ein, die jemand verursacht, der nicht in verantwortlicher Position tätig ist.
Versicherer zahlt nicht immer
Kein Geld erhält der Versicherte, wenn er vorsätzlich jemanden verletzt oder etwa mit Graffiti eine Hauswand verschmutzt und dafür Schadenersatz leisten muss.
Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind zudem Ansprüche mit beruflichem Hintergrund. Mitglieder bestimmter Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte sollten aber zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Auch bei Missgeschicken in der Familie hilft die Versicherung nicht weiter, wenn alle über einen Vertrag versichert sind. Stolpert der Vater und beschädigt die Musikanlage des Sohnes, müssen die beiden das untereinander regeln.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Die besten Privathaftpflicht-Versicherungen
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen