Private Haftpflichtversicherung: Tipps
28.03.2006
- Tarif. Den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung benötigt jeder. Mieter ohne Kinder bekommen einen für sie passenden Tarif bei der Hansemerkur (Komfort) für 79 Euro pro Jahr. Hausbesitzer ohne Kinder zahlen bei der VHV (Basis) mit 70 Euro und bei der DEVK (Komfort) und Hansemerkur (Komfort) mit 79 Euro pro Jahr am wenigsten für den passenden Schutz. Für Mieter und Hausbesitzer mit Kindern empfiehlt sich der Exklusiv-Tarif der VHV mit einem Jahresbeitrag von 107 Euro.
- Versicherte Risiken. Prüfen Sie, ob die Police den von Finanztest definierten Grundschutz bietet und ob die für Ihre Situation notwendigen Erweiterungen vorhanden sind: zum Beispiel für Mieter der Schutz bei Verlust fremder privater Schlüssel.
- Änderungen. Risiken, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhanden waren, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich melden, damit er die Police umstellen kann. Sie sollten ihn beispielsweise informieren, wenn Sie bisher Mieter waren und nun Hausbesitzer werden.
- Wechsel. Versicherte, die bereits vor längerer Zeit einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen von Zeit zu Zeit prüfen, ob der Schutz noch ausreicht. Anhand der Versicherungsbedingungen erkennen Sie, welche Risiken versichert sind. Gerade bei älteren Policen kann es vorkommen, dass nicht alle Leistungen aufgeführt oder auf den ersten Blick ersichtlich sind. Fragen Sie dann bei Ihrem Versicherer nach, ob die für Sie wichtigen Risiken abgesichert sind. Fehlt etwas, sollten Sie den Vertrag erweitern oder den Versicherer wechseln.
- Vertragsdauer. Wenn Sie bei der Wahl des Versicherers flexibel bleiben wollen, sollten Sie nur einen Jahresvertrag abschließen. Für längerfristige Verträge geben Versicherer aber in der Regel Rabatt.
- Beitrag. Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich. Für eine halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen die Versicherer in der Regel Aufschläge.
- Selbstbehalt. Für eine Selbstbeteiligung von meist 150 oder 250 Euro bieten die Versicherer oft Beitragsrabatte von 25 Prozent und mehr. Sie müssen sich dann mit dieser Summe an der Regulierung von Schäden beteiligen und bekommen für kleinere Schäden kaum Geld. Lohnen kann sich der Selbstbehalt, wenn der Versicherte Mehrleistungen oder einen leistungsstärkeren Tarif seines Versicherers wünscht und durch den Selbstbehalt Beitrag sparen kann.
- Kündigung. Ihren aktuellen Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. Sonst verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
- Partnerschaft. Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, benötigt es nur noch einen Vertrag. Die jüngere Versicherungspolice können Sie in der Regel sofort kündigen, ohne eine Frist wahren zu müssen.
- Meldung. Im Schadensfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – und umfassend informieren. Ansonsten kann dieser die Zahlung verweigern.
- Verschulden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie Ihre Schuld auf keinen Fall herunterspielen. Stellt der Versicherer „mangelndes Verschulden“ fest, muss er nicht zahlen. Damit geht der Geschädigte leer aus.
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