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Private Haftpflichtversicherung: Checkliste

finanztest 04/2006

Private Haftpflichtversicherung

Jeder benötigt eine private Haftpflichtversicherung. Doch nicht jeder hat den optimalen Schutz. Beachten Sie folgende Punkte, um Ihren Vertrag zu überprüfen und den passenden Tarif zu bekommen:

  • Versicherungssumme. Die Versicherungssumme Ihres Vertrags sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen.
  • Umfang. Prüfen Sie, ob die Police den von Finanztest definierten Grundschutz bietet und ob die für Ihre Situation notwendigen Erweiterungen vorhanden sind: zum Beispiel für Mieter der Schutz bei Verlust fremder privater Schlüssel. Im Glossar ab Seite 60 erläutern wir Ihnen den Grundschutz und wichtige Zusatzleistungen.
  • Service. Nutzen Sie unseren Fragebogen unter www.finanztest.de/phv-check, um Ihren Bedarf zu ermitteln.
  • Fragen. Gerade bei älteren Policen kann es vorkommen, dass nicht alle Leistungen aufgeführt oder auf den ersten Blick ersichtlich sind. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob die für Sie wichtigen Risiken abgesichert sind.
  • Kündigung. Ihren aktuellen Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. Sonst verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
  • Vertragsdauer. Wenn Sie bei der Wahl des Versicherers flexibel bleiben wollen, sollten Sie nur einen Jahresvertrag abschließen. Für längerfristige Verträge geben Versicherer aber in der Regel Rabatt.
  • Beitrag. Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich. Für eine halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen die Versicherer in der Regel Aufschläge.
  • Selbstbehalt. Für eine Selbstbeteiligung von meist 150 oder 250 Euro bieten die Versicherer oft Beitragsrabatte von 25 Prozent und mehr. Der Versicherte muss sich dann mit dieser Summe an der Regulierung von Schäden beteiligen und bekommt für kleinere Schäden kaum Geld. Lohnen kann sich der Selbstbehalt, wenn der Versicherte Mehrleistungen oder einen leistungsstärkeren Tarif seines Versicherers wünscht und durch den Selbstbehalt Beitrag sparen kann.
  • Änderungen. Risiken, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhanden waren, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich melden, sodass er die Police umstellen kann. Sie sollten ihn beispielsweise informieren, wenn Sie bisher Mieter waren und nun Hausbesitzer werden.
  • Meldung. Im Schadensfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – und umfassend informieren. Ansonsten kann dieser die Zahlung verweigern.
  • Verschulden. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, sollten Sie Ihre Schuld auf keinen Fall herunterspielen. Stellt der Versicherer „mangelndes Verschulden“ fest, muss er nicht zahlen. Damit geht der Geschädigte leer aus.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: