| Mit einer privaten Zusatzversicherung sind gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Privatpatienten fast gleichgestellt. |
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
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Stationäre Zusatztarife
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Auswahl des Kranken- hauses
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- Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Privatkliniken nur im Notfall.
- Geht der Versicherte in ein teureres Krankenhaus als das nächstgelegene geeignete, dann muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze und zusätzliche Transportkosten) selbst zahlen.
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- Die meisten Tarife übernehmen die Mehrkosten, wenn der Versicherte ein anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. Einige übernehmen auch die zusätzlichen Transportkosten.
- Einige Tarife übernehmen auch für Privatkliniken die zusätzlichen Kosten für Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen zahlt der Versicherte aber selbst.
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Unterbringung im Krankenhaus
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- Allgemeine Pflegeklasse, das heißt in der Regel Mehrbettzimmer.
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- Je nach Tarif Einbettzimmer oder Zweibettzimmer – bei Nichtinanspruchnahme: Ersatzkrankenhaustagegeld.
- In manchen Tarifen werden zusätzlich die von vielen Krankenhäusern gesondert berechneten Kosten für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss übernommen.
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Behandelnde Ärzte
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- Die jeweils Dienst habenden Krankenhausärzte (z. B. Stationsarzt).
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- Leitende Krankenhausärzte (Chefarzt).
- Manche Tarife zahlen auch für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulante Operationen durch leitende Ärzte.
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Arzt- honorare
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- Arzthonorare sind in der Vergütung enthalten, die die Kasse dem Krankenhaus für jeden Behandlungstag oder pauschal für die gesamte Behandlung zahlt.
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- Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte je nach Tarif bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5fach), in manchen Tarifen auch für Honorarvereinbarungen darüber hinaus.
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Zuzahlungen
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- 9 Euro am Tag für max. 14 Krankenhaustage im Jahr.
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- Einige Tarife übernehmen die gesetzlichen Zuzahlungen der Versicherten.
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Arzthonorare: So wird abgerechnet