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Der gesetzliche Schutz und die Zusatzleistungen auf einen Blick

finanztest 11/2003

Mit einer privaten Zusatzversicherung sind gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Privatpatienten fast gleichgestellt.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Stationäre Zusatztarife
Auswahl
des Kranken-
hauses
  • Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Privatkliniken nur im Notfall.
  • Geht der Versicherte in ein teureres Krankenhaus als das nächstgelegene geeignete, dann muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze und zusätzliche ­Transportkosten) selbst zahlen.
  • Die meisten Tarife übernehmen die Mehrkosten, wenn der Versicherte ein ­anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. Einige übernehmen auch die zusätzlichen Transportkosten.
  • Einige Tarife übernehmen auch für Privatkliniken die zusätzlichen Kosten für Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Die Kosten für die ­allgemeinen Krankenhausleistungen zahlt der Versicherte aber selbst.
Unterbringung
im Krankenhaus
  • Allgemeine Pflegeklasse, das heißt in der Regel Mehrbettzimmer.
  • Je nach Tarif Einbettzimmer oder Zweibettzimmer – bei Nichtinanspruchnahme: Ersatzkrankenhaustagegeld.
  • In manchen Tarifen werden zusätzlich die von vielen Krankenhäusern gesondert berechneten Kosten für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss übernommen.
Behandelnde
Ärzte
  • Die jeweils Dienst habenden Krankenhausärzte (z. B. Stationsarzt).
  • Leitende Krankenhausärzte (Chefarzt).
  • Manche Tarife zahlen auch für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulante Operationen durch leitende Ärzte.
Arzt-
honorare
  • Arzthonorare sind in der Vergütung enthalten, die die Kasse dem Krankenhaus für jeden Behandlungstag oder pauschal für die gesamte Behandlung zahlt.
  • Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte je nach Tarif bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (3,5fach), in manchen Tarifen auch für Honorarvereinbarungen darüber hinaus.
Zuzahlungen
  • 9 Euro am Tag für max. 14 Krankenhaustage im Jahr.
  • Einige Tarife übernehmen die gesetzlichen Zuzahlungen der Versicherten.

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Arzthonorare: So wird abgerechnet

10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: