Krankengeld für Selbstständige: Alte Rechte neu aufgelegt
Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich wohl bald über eine Gesetzesänderung freuen: Sie sollen Mitte des Jahres wieder regulär Krankengeld von ihrer Kasse erhalten - vorausgesetzt sie zahlen dann den allgemeinen Beitragssatz und nicht den ermäßigten Beitragssatz für Selbstständige. Momentan können sie nur einen Wahltarif abschließen, der im Krankheitsfall einspringt. Doch die neuen Wahltarife sind ein Flop und die Nachteile gravierend. Die Bundesregierung will deshalb nachbessern.
Finanztest informiert über die Wahltarife für Selbstständige und sagt, wie sie die Übergangszeit bis zur Gesetzesänderung überbrücken.
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