Hausratversicherung: Tipps
06.09.2005
- Preiswert. Günstige Anbieter sind LBN, Docura, Axa die Alternative, Huk24, Ammerländer, Asstel und Bruderhilfe.
- Zusatzklausel. Seit kurzem gibt es eine kundenfreundliche Zusatzklausel. In dieser verspricht der Versicherer, auch bei grober Fahrlässigkeit zu zahlen - etwa wenn bei einem Einbruchdiebstahl das Fenster offen stand. Günstige Angebote mit dieser Klausel machen Huk 24 und Huk-Coburg Allgemeine.
- Mehr Schutz. Einige Versicherer bieten mehr als den von Finanztest vorgegebenen Schutz. Falls Ihr Versicherer dies nicht bietet, fragen Sie bei anderen günstigen Versicherern nach, ob Sie dort einen Tarif mit zusätzlichen Leistungen bekommen können.
- Belege und Inventarliste. Um im Schadensfall weniger Arbeit zu haben, sollten Sie möglichst eine Inventarliste anfertigen, alle Belege sammeln und die Wohnungseinrichtung fotografieren. Diese Unterlagen sollten Sie dann sicher aufbewahren - etwa bei Bekannten oder in einem Bankschließfach.
Checkliste Schadensfall
Hat es einen Schaden am Hausrat gegeben, müssen Sie die folgenden Schritte beachten, um an Ihr Geld zu kommen:
- Schadenminderung. Tun Sie sofort, was möglich ist, um den Schaden zu mindern. Drehen Sie zum Beispiel bei einem Wasserschaden den Haupthahn zu.
- Sperrung. Abhanden gekommene ec- und Kreditkarten, Sparbücher und andere sperrbare Urkunden müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
- Meldung. Sie müssen den Versicherer umgehend über den Schaden informieren. Gibt der Versicherer Ihnen weitere Anweisungen, wie Sie den Schaden möglichst gering halten können, müssen Sie diese befolgen.
- Polizei. Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub müssen Sie die Polizei informieren.
- Schadenstelle. Bevor der Versicherer die Schadenstelle freigegeben hat, sollten Sie sie nicht verändern. Ausnahme: Verändern Sie etwas, um den Schaden zu mindern, müssen Sie die beschädigten Teile bis zur Besichtigung durch den Versicherer aufbewahren.
- Untersuchung. Ermittelt der Versicherer Ursache und Höhe des Schadens, sollten Sie ihn so gut es geht unterstützen und ihm Auskunft geben.
- Inventarliste. Sie müssen für den Versicherer und die Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen oder zerstörten Gegenstände erstellen. Wenn Sie einzelne Schäden oder Verluste erst im Nachhinein melden, muss der Versicherer Ihnen dafür nichts erstatten.
- Verzögerung. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange noch Zweifel an der Höhe bestehen und nicht geklärt ist, ob der Kunde wirklich Anspruch auf die Leistung hat.
- Zahlung. Steht der Versicherungsanspruch fest, muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen die Entschädigung zahlen. Dauert es länger, bis die Schadenshöhe feststeht, können Sie einen Monat nach Meldung des Schadens eine Abschlagszahlung beanspruchen.
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