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| Diese Gegenstände sind geschützt | An diesen Orten ist der Hausrat versichert | Diese Kosten übernimmt die Versicherung |
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Alle Gegenstände in der Wohnung, die Haushaltsmitglieder ge- oder verbrauchen, allerdings keine fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände wie Einbaumöbel oder Teppichböden und auch kein Hausrat von Untermietern.Wertsachen (z. B. Bargeld, Urkunden, Schmuck), allerdings meist nur bis zu einer bestimmten Grenze.Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Familienmitglieder beruflich nutzen (z. B. Werkzeug, Computer). Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, allerdings keine sonstigen Kraftfahrzeuge, deren Anhänger und Zubehör und auch keine Fahrräder. Sportgeräte wie Kanus, Ruder- und Schlauchboote, Fallschirme oder Flugdrachen ohne Motor, allerdings keine sonstigen Luft- und Wasserfahrzeuge und deren eingebaute Teile. Kleintiere wie Hunde, Katzen und Vögel. Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen. |
In der im Versicherungsvertrag genannten Wohnung einschließlich Loggien, Balkonen und Terrassen sowie privat genutzter Nebengebäude und Garagen. Ausschließlich beruflich genutzte Räume gehören nicht dazu.In Waschküchen, Trockenböden oder anderen Räumen, die man gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Zivildienstleistende außerhalb der elterlichen Wohnung bis zum Ende der Ausbildung beziehungsweise des Dienstes oder bis zur Gründung eines eigenen Haushalts. Nach einem Umzug für eine Übergangszeit von zwei Monaten in der alten und in der neuen Wohnung. Weltweit, solange sich die Gegenstände wie etwa im Urlaub vor-übergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. |
Bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme zahlt die Versicherung: den Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) für zerstörte oder gestohlene Gegenstände,die Reparaturkosten plus Ausgleich für eine mögliche Wertminderung für beschädigte Gegenstände, einen finanziellen Ausgleich für den Schönheitsschaden an einem Gegenstand,dessen Gebrauchsfähigkeit nach einem Schaden nicht beeinträchtigt und dessen weitere Nutzung zumutbar ist, die Mehrwertsteuer, allerdings nur dann, wenn der Versicherte sich den Gegenstand neu anschafft und die Steuer tatsächlich auch zahlt. Außerdem werden Zusatzkosten ersetzt: für das Aufräumen der Wohnung nach einem Schaden und für den Abtransport zerstörter Gegenstände, für den Einbau neuer Schlösser, wenn bei einem Einbruch Schlüssel gestohlen wurden, für die Bewachung der Wohnung, wenn sie anders nicht gesichert werden kann, für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten nach Leitungswasserschaden, für Reparaturen von Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus, für Transport und Lagerung von Hausrat, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde. Nicht versichert: Leistungen für den Einsatz von Feuerwehr oder Polizei. |
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29.07.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben