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Berufsunfähigkeits­versicherung: Ersatz fürs Gehalt

Berufsunfähigkeitsversicherung Test

finanztest 07/2005

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll zahlen, wenn ­jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. ­Finanztest hat 91 Angebote geprüft. 15 sind „sehr gut“.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Wer so krank wird, dass er auf Dauer nicht mehr beruflich tätig sein kann, hat schnell finanzielle Sorgen. Oder er hat vorgesorgt und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein. Sie zahlt eine Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen an den ­Nagel hängen muss.

Wir wissen, dass es nicht leicht ist, ausreichenden Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen. Das haben unsere Leserumfragen in der Vergangenheit gezeigt. Aktuelle Stichproben haben es bestätigt.

Oft gelten Antragsteller den Versicherern als zu krank, weil sie vielleicht unter Heuschnupfen leiden oder schon einmal bei einem Psychotherapeuten waren. Oder sie haben einen Beruf, den die Unternehmen „gefährlich“ finden. Musiker oder Schauspieler werden häufig von vornherein abgelehnt, manchmal auch Lehrer.

Jeder sollte aber zumindest versuchen sich zu versichern, weil er das Ende seiner Arbeitsfähigkeit dann vielleicht ohne massive Geldsorgen verkraften kann. Hartnäckige Interessenten schaffen es oft trotz problematischen Berufs- oder Vorerkrankungen bis zu einem akzeptablen Vertrag.

Sie müssen sich bei vielen Anbietern ­bemühen und mit einzelnen verhandeln. Bei wem jemand abschließt, sollte er sich dennoch genau überlegen. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich.

Finanztest hat die Versicherungen untersucht und bewertet. Im Test waren Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die mit einer Risikolebensversicherung kombiniert sind. Dann leistet der Versicherer bei Berufsunfähigkeit eine Rente und zahlt Angehörigen des Kunden nach dessen Tod eine Geldsumme aus.

Berufsunfähigkeit kann auch über einen selbstständigen Einzelvertrag versichert werden. Die Kombi-Police ist aber noch immer die übliche Variante.

430 bis 1 650 Euro Jahresbeitrag

Berufsunfähigkeitsversicherung Test
Als Psychologin zählt Anne Hellinger (29) aus ­Hilchenbach bei Siegen zur besten Berufsgruppe 1. ­Der ­Berufsunfähig-keitsschutz ist für sie relativ günstig.

So oder so ist der Berufsunfähigkeitsschutz teuer. Zwischen 430 und 1 650 Euro Beitrag im Jahr müssen die Modellkunden in unserem Test zahlen. Durch geschickte Vertragsgestaltung lässt sich der Preis manchmal etwas drücken (siehe Tabelle „Günstiger zu 1 000 Euro Rente kommen“).

Als Berufsunfähigkeitsrente haben wir in den Beispielen 1 000 Euro monatlich zugrunde gelegt. Die Frauen und Männer sind bei Vertragsbeginn 30 Jahre alt und würden bei Berufsunfähigkeit diese Rente bis zum 65. Geburtstag bekommen. Die ­Todesfallsumme beträgt 50 000 Euro.

Ausgewiesen haben wir Jahresbeiträge für Bürokaufleute und Industriemechaniker. Wir nennen den Nettobeitrag einschließlich derzeitiger Überschussbeteiligung und den Bruttobeitrag.

Den Nettobeitrag müssen Kunden zurzeit zahlen. Der Bruttobeitrag ist der Maximalbeitrag.

Die Beispiele gelten für die Modellkunden, sind aber ein guter Anhaltspunkt für das Beitragsniveau der Anbieter.

Wir haben 91 Tarife von 61 Unternehmen verglichen und mit Finanztest-Qualitätsurteilen bewertet. Viele Versicherer ­haben mehr als einen Tarif im Programm. Oft unterscheiden sie eine Top- und eine Standardvariante. Die Urteile können für beide sehr unterschiedlich ausfallen.

Unser Urteil basiert zu 70 Prozent auf den Versicherungsbedingungen. Sie entscheiden zu einem großen Teil darüber, ob und wann ein Anbieter im Ernstfall zahlt.

30 Prozent des Qualitätsurteils gehen auf die Anträge zurück, die ein Versicherer verwendet. Der Antrag ist die Eintrittskarte zum Berufsunfähigkeitsschutz. Wer hier in die Irre geleitet wird, macht vielleicht unbeabsichtigt falsche Angaben. Schlimmstenfalls verliert er deshalb später seinen Versicherungsschutz.

Weil es so schwer ist, einen guten Vertrag zu bekommen, haben wir die Anträge strenger bewertet als früher. Fragt der Versicherer beispielsweise, ob der Kunde anderswo schon abgelehnt worden ist oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen worden wäre oder wurde? Das ist einer der neuen Prüfpunkte.

Viele Tücken in den Bedingungen

Berufsunfähigkeitsversicherung Test
Sekreträrin Dorothea Reimann (50) aus Reutlingen gehört in Berufsgruppe 2. Sie muss etwas tiefer in die Tasche greifen, um Berufsunfähigkeit zu versichern.

Wichtigstes Kriterium in den Bedingungen ist der Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung. Angebote, in denen er fehlt, erhielten bestenfalls ein „Befriedigend“ bei diesem Gruppenurteil.

Mit einem Verweisungsverzicht sagt ein Versicherer seinem Kunden unabhängig von dessen Alter zu, dass er die Renten­zahlungen nicht mit der Begründung ablehnt, der Kunde könne theoretisch trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch in einem anderen Beruf arbeiten. Früher wurde mit dieser Begründung die Rente oft nicht gezahlt. Seit einigen Jahren verzichten aber die meisten Versicherungsgesellschaften in ihren Angeboten auf die abstrakte Verweisung.

Um sicherzustellen, dass der Verzicht gilt, haben wir die Klauseln streng untersucht. Manchmal verzichtet der Versicherer beispielsweise erst ab einem bestimmten Alter des Kunden auf die Verweisung.

Grundsätzlich sollte der zuletzt ausgeübte Beruf der Maßstab sein, wenn die Berufsunfähigkeit geprüft wird. Einige Anbieter beziehen Vorberufe mit in die Prüfung ein, wenn der Versicherte seinen Beruf erst in den letzten 12 oder 24 Monaten vor dem Rentenantrag gewechselt hat. Ist diese erweiterte Prüfung auch bei unfreiwilligem Wechsel etwa wegen Arbeitslosigkeit oder aufgrund ärztlichen Rates möglich, so haben wir eine Abwertung vorgenommen.

Eine Besonderheit gilt für Selbstständige. Sie müssen bei jedem Unternehmen damit rechnen, dass es nach dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente zunächst wissen will, ob eine Umorganisation in der Firma dazu führen würde, dass der Betrieb trotz der Krankheit des Chefs läuft. Ist das möglich, bekommen sie keine Rente.

Abgewertet haben wir Angebote, bei ­denen Vergleichbares für Angestellte gilt. Dann könnte die Rente verweigert werden, weil ein Kunde „theoretisch“ nach Umorganisation seines Arbeitsplatzes weiter arbeiten könnte, obwohl er nicht mehr gesund ist. Für Betroffene wäre es schwerer, eine Rente durchzusetzen.

Kurze Prognose, Nachzahlung

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In Berufsgruppe 3 wird es noch teurer. Ronald ­Horstmann (35), Kfz-Mechaniker aus Berlin, schreckte das nicht. Er hat eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Eine belastende Lebenssituation wird ­gelindert, wenn ein Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt, sobald ein Kunde voraussichtlich mehr als sechs Monate lang aus Gesundheitsgründen nicht arbeiten kann. Dieser Zeitraum ist für den Betroffenen überschaubar.

Früher war eine ärztliche Prognose von drei Jahren üblich. In den „sehr guten“ ­Angeboten gilt heute überall der Zeitraum von sechs Monaten. Bei den „guten“ Angeboten scheren lediglich die Süddeutsche und die Allianz (im Standardtarif) aus.

Gute Bedingungen erkennt man auch daran, dass ein Unternehmen bei verspäteter Meldung rückwirkend zahlt. Viele tun das bis zu drei Jahren. Das ist wichtig, denn Berufsunfähigkeit tritt häufig schleichend ein. Eine akute Erkrankung entwickelt sich zu einer chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigung. Der Kunde wendet sich deshalb oft nicht gleich an den Versicherer.

Unangenehme Fragen im Antrag

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Als Schornsteinfeger muss sich Sascha Ordowski (34) aus Lengede mit der teuersten Berufsgruppe 4 abfin­den. Dennoch: Versichert ist er schon seit 1999.

In den Anträgen kam es vor allem auf die Gesundheitsfragen an. Positiv schnitten Angebote ab, bei denen nur nach objektiven Tatbeständen wie zum Beispiel Krankheiten, Unfällen oder Behinderungen ­gefragt wurde, und für die nur Erkrankungen anzugeben waren, die ärztlich behandelt wurden.

Pluspunkte gab es, wenn bei ambulanten Behandlungen maximal Angaben für die letzten fünf, bei stationären maximal die letzten zehn Jahre verlangt wurden.

Fragt ein Versicherer im Antrag nach Vorverträgen, die nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurden, worden wären oder die abgelehnt wurden, ist das von Nachteil. Wird nicht danach gefragt, gilt jeder Kunde, der bei einem Unternehmen anfragt, erst einmal als unbelastet. Weil viele Interessenten abgewiesen werden, kann dieser Punkt sehr wichtig sein.

Sie können sich bei 16 der 91 ­getesteten Tarife über den Verzicht auf diese Frage freuen. Acht der Angebote (Huk-­Coburg, Huk24, Volksfürsorge, Würt­tember­gische, Allianz, ­Öffentliche Braunschweig, R + V und mamax) bekamen das Qualitätsurteil „sehr gut“.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: