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Berufsunfähigkeits­versicherung: Kaum noch Schutz vom Staat bei Invalidität

finanztest 07/2005

Jüngere Rentenversicherte erhalten erst eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie wegen Krankheit keinerlei Job mehr bewältigen.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Bundesregierung hat vor drei Jahren gesetzliche Berufsunfähigkeitsrenten für alle Menschen abgeschafft, die ab 1961 geboren sind. Das trifft besonders die unter den Jüngeren, die durch gute Ausbildung und Anstellung viel zu verlieren hätten, wenn ihre Gesundheit sie zur Aufgabe ihres Berufs zwänge.

Die neue Erwerbsminderungsrente bekommt nur jemand, der keinerlei Arbeit mehr erledigen kann. Zumutbar ist jede. Die Qualifikation zählt nicht mehr.

Unterschieden werden nun auch halbe und volle Rentenansprüche. Die volle ­Erwerbsminderungsrente (im Schnitt­ ­beträgt sie derzeit rund 700 Euro im ­Monat) gibt es erst, wenn jemand keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann.

Steuerliche Verschlechterung

Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten werden seit 2005 steuerlich wie gesetzliche Altersrenten behandelt. Dadurch ist deutlich mehr zu versteuern als früher. Wie viel Rente der Besteuerung unterworfen wird, hängt vom Jahr der ersten Zahlung ab.

Wer dieses Jahr das erste Mal eine ­Erwerbsminderungsrente erhält, muss dauerhaft 50 Prozent versteuern. Bei ­ab 2006 Betroffenen sind es 52 Prozent, ab 2007 54 Prozent, ab 2040 dann 100 Prozent. Vor 2005 begonnene Erwerbsminderungsrenten werden dauerhaft zu 50 Prozent der Besteuerung unterworfen.

Keine Änderung bei Privatrenten

Für private Berufsunfähigkeitsrenten hat sich steuerlich nichts geändert. Hier gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung, die von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente abhängt. Je kürzer diese Laufzeit ist, desto geringer ist der Ertragsanteil.

Ist die Zahlung auf 20 Jahre angelegt, weil der Betroffene anfangs 45 Jahre alt ist und der Vertrag bis 65 läuft, sind 35 Prozent davon steuerpflichtig. Wird der Betroffene mit 59 Jahren berufsunfähig, muss er von seiner privaten Berufsunfähigkeitsrente nur 11 Prozent versteuern.

Und was ist mit Hartz IV?

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente verfügt ein Versicherter über regelmäßige Einkünfte. Er bekommt deshalb je nach Höhe dieser Rente wahrscheinlich keine sozialen Basisleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

Doch selbst wenn seine Rente aus der ­Berufsunfähigkeitsversicherung kaum höher liegen sollte als die staatliche Hilfe, stünde er besser da.

Empfänger staatlicher Hilfen müssen ihr Vermögen verbrauchen, bevor sie die ­sozialen Leistungen erhalten, Bezieher ­einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nicht. Der private Versicherer zahlt ­zudem unabhängig davon, was der Partner verdient und welche Einkommensquellen – außer einer Erwerbstätigkeit – der Berufsunfähige neben der Rente hat.

Die Leistung aus einer privaten Ver­sicherung ist dem Kunden vertraglich ­zugesichert. Die soziale Absicherung in der ­Zukunft kennt keiner.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: