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Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Versicherung zahlt...

finanztest 06/2007

Auslandsreise-Krankenversicherung
  • ambulante ärztliche Behand­lungen, Röntgendiagnostik und Operationen;
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel;
  • schmerzstillende Zahnbehand­lungen, einfache Zahnfüllungen, ­Reparaturen von Zahnersatz;
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt;
  • den Transport zum nächsten ­Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste;
  • den ärztlich angeordneten und ­medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächst­gelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort;
  • die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis ­üblicherweise 10 000 Euro.

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Die Versicherung zahlt nicht...

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: