Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Versicherung zahlt...
- ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen;
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz;
- ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt;
- den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste;
- den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort;
- die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10 000 Euro.
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Die Versicherung zahlt nicht...
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