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Versicherungen: Beschwerden

20.04.2009

Will die Versicherung im Schadensfall nicht oder nur einen geringen Anteil zahlen, haben Kunden oft das Nachsehen. Doch völlig aussichtslos ist der Kampf nicht. test.de sagt, welche Möglichkeiten Verbraucher haben.

Versicherungen

Schriftliche Zusagen

Die Versicherungsbedingungen regeln genau, wann die Versicherung zahlen muss. Daher sollte sich jeder Kunde diese Vorschriften genau durchlesen. Ist der Versicherte im Recht, sollte er sich zunächst an die Gesellschaft wenden. Manchmal kann es schon helfen, den Sachbearbeiter nach der nächst höheren Instanz im Unternehmen zu fragen. Auf jeden Fall sollte sich der Kunde eventuelle Zusagen schriftlich geben lassen. Nur so kann er später Beweise vorlegen.

Ombudsmann schlichtet

Wenn das Gespräch mit dem Versicherer keine Klärung bringt, können sich Betroffene an den unabhängigen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Zusammen mit zehn Mitarbeitern nimmt Wolfgang Römer, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, Streitfälle entgegen. Er kann sich Streitwerten von bis zu 50.000 Euro annehmen. Bei Streitwerten von bis zu 5.000 Euro ist sein Schiedsspruch für die Versicherer bindend, darüber hinaus gibt er nur Empfehlungen ab.

Auch für die private Krankenversicherung gibt es einen Ombudsmann: Den Schriftsteller und Versicherungsexperten Arno Surminski. Dieser hat jedoch keinerlei Entscheidungskompetenz. Er vermittelt lediglich zwischen den Streitenden.

Vor Gericht

Wenn der Ombudsmann auch nicht hilft, kann sich der Kunde an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) wenden oder vor Gericht gehen. Allerdings vermittelt der Ombudsmann nicht, wenn die Fälle bereits beim BAV gemeldet sind. Auch in laufende Gerichtsverfahren mischt er sich nicht mehr ein.

Beschwerden beim BAV haben in zahlreichen Fällen schon zum Einlenken der Versicherer geführt. Doch müssen die Versicherten damit rechnen, dass sie erst nach durchschnittlich acht Wochen eine Antwort erhalten. Und wer selbst dann noch keinen Erfolg hat, sollte sich ernsthaft fragen, ob er wirklich im Recht ist – möglichst bevor er sich einen Anwalt nimmt.

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