Versicherungen: Beschwerden
12.01.2011
Will die Versicherung im Schadensfall nicht oder nur einen geringen Anteil zahlen, haben Kunden oft das Nachsehen. Doch völlig aussichtslos ist der Kampf nicht. test.de sagt, welche Möglichkeiten Verbraucher haben.
Schriftliche Zusagen
Die Versicherungsbedingungen regeln genau, wann die Versicherung zahlen muss. Daher sollte sich jeder Kunde diese Vorschriften genau durchlesen. Ist der Versicherte im Recht, sollte er sich zunächst an die Gesellschaft wenden. Manchmal kann es schon helfen, den Sachbearbeiter nach der nächst höheren Instanz im Unternehmen zu fragen. Auf jeden Fall sollte sich der Kunde eventuelle Zusagen schriftlich geben lassen. Nur so kann er später Beweise vorlegen.
Tipp: test.de erläutert ausführlich, wie sich Versicherte beschweren können
Ombudsmann schlichtet
Wenn das Gespräch mit dem Versicherer keine Klärung bringt, können sich Betroffene an den unabhängigen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Seit April 2008 ist dies Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Bei Streitwerten von bis zu 10 000 Euro ist sein Schiedsspruch für die Versicherer bindend, darüber hinaus (Streitwerte bis zu 100 000 Euro) gibt er nur Empfehlungen ab.
... zur Website des Versicherungs-Ombusdmanns
Bafin prüft
Neben dem Ombudsmann können sich Kunden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden, wenn sie ihren Anspruch beim Versicherer erfolglos geltend gemacht haben. Wichtig: Die Bafin prüft nur, ob der Versicherer gegen verbindliche gesetzliche Vorgaben oder maßgebliche Urteile (etwa des Bundesgerichtshofs) verstoßen hat. Die Bafin ist aber keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Beschwerden bei der Bafin haben in zahlreichen Fällen schon zum Einlenken der Versicherer geführt. Doch müssen die Versicherten damit rechnen, dass sie erst nach durchschnittlich acht Wochen eine Antwort erhalten. Und wer selbst dann noch keinen Erfolg hat, sollte sich ernsthaft fragen, ob er wirklich im Recht ist – möglichst bevor er sich einen Anwalt nimmt. Versicherte müssen auch bedenken: Der Ombudsmann schlichtet nicht, wenn die Fälle bereits bei der Bafin gemeldet sind.
... zur Website der Bafin
Vor Gericht
Passt Versicherten das Votum des Ombudsmanns oder der Bafin nicht, können sie klagen. Die Fristen für die Verjährung eines Anspruchs sind durch das oft mehrere Monate dauernde Ombudsmann-Verfahren unterbrochen. Der Ombudsmann mischt sich zudem in laufende Gerichtsverfahren nicht mehr ein.
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