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Special Zähne: Neue Zuzahlungsregeln

24.09.2009

Seit Anfang des Jahres gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein neues Zuschusssystem für Zahnersatz. Statt prozentualer Zuschüsse gibts jetzt Festzuschüsse von der Kasse. Patienten zahlen daher - je nach Material und zu behandelnder Zahnlücke - oft mehr für Brücken, Kronen oder Zahnprothesen. Wer allein oder mit dem Zahnarzt auf die Suche nach einem preiswerten Labor geht, kann aber Geld sparen. Auch eine Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein. Allerdings: Auch diese erstatten Patienten die Kosten nie vollständig. test.de erklärt das neue Zuschusssystem, sagt, worauf Patienten künftig achten müssen und wie sie Geld sparen können.

Special Zähne

Feste Zuschüsse

Je nachdem wie regelmäßig Kassenpatienten bislang beim Zahnarzt waren, beteiligten sich die Kassen mit 50 bis 65 Prozent an den Kosten für Zahnersatz. Das gibts auch weiterhin. Neu ist aber: Der Kassenzuschuss orientiert sich jetzt nicht mehr an den tatsächlich anfallenden erstattungsfähigen Kosten. Je nach Befund werden nun bestimmte Euro-Beträge für die so genannte Regelversorgung festgelegt. Ebenfalls neu: Auch für Zahnersatz, der auf Implantaten (künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen geschraubt werden) aufgebaut ist, gibts den Festzuschuss von der Kasse. Die Kosten für das Implantat selbst muß der Patient aber weiterhin allein bezahlen.

Regelversorgung bleibt

Der Festzuschuß für die Regelversorgung (Zahnersatz in einfacher Ausführung mit preiswertem Material) entspricht etwa dem, was die Kassen bisher durchschnittlich dafür ausgegeben haben. Doch das Risiko, dass die Rechnung höher ausfallen könnte, trägt nun allein der Patient. Beispiel fehlender Seitenzahn: Für eine Brücke beträgt der Festzuschuss 461,40 Euro, wenn der Patient regelmäßig bei der Kontrolluntersuchung war. Die restlichen Kosten trägt der Patient. Dieser Eigenanteil kann nun größer als bislang sein, wenn etwa das Zahntechniklabor besonders teuer ist.
Tipp: Die zahntechnischen Labor- und Materialkosten machen mehr als die Hälfte jeder Zahnersatzrechnung aus. Sie können Geld sparen, indem Sie Ihrem Zahnarzt vorschlagen, ein günstiges Labor zu beauftragen. Die Krankenkassen dürfen ihre Versicherten auf preiswerte Anbieter hinweisen. Versicherte der Ersatzkassen (das sind zum Beispiel Barmer Ersatzkasse, DAK, Techniker) finden im Internet eine Liste von Laboren, mit denen der Ersatzkassenverband Preisnachlässe und längere Gewährleistungsfristen vereinbart hat. Aber Sie können sich auch telefonisch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.

Höhere Honorare

Neben der Regelversorgung haben Patienten auch die Möglichkeit, hochwertigere Materialien für den Zahnersatz zu wählen. Die Mehrkosten dafür können aber höher sein als bisher. Grund: Zahnärzte dürfen für Zusatzleistungen nun höhere Honorare kassieren. Im Unterschied zur Regelversorung ist dem Zahnarzt nämlich von der Kasse nicht vorgeschrieben, was er für die besondere Versorgung verlangt. Die Abrechnung erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Das war bislang auch schon so. Doch Zahnärzte durften bisher für die meisten Mehrleistungen bei gesetzlich Krankenversicherten maximal den 2,3fachen GOZ-Satz verlangen. Diese Begrenzung gibts nun nicht mehr. Der Zahnarzt kann jetzt leicht den 3,5fachen Satz verlangen - 50 Prozent mehr als bisher.
Tipp: Zahnärzte müssen für Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan erstellen. Lassen Sie sich diesen von Ihrem Zahnarzt genau erklären und fragen Sie ihn nach Behandlungs- und Kostenalternativen. Haben Sie Zweifel, ob Ihnen Ihr Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, können Sie bei einem weiteren Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Zahnärzte dürfen von Kassenpatienten kein Geld dafür verlangen.

Andere Leistungen

Für andere Leistungen zahlen Kassenpatienten weiterhin nichts extra. Das gilt etwa für das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher, Wurzelkanalbehandlungen oder das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontosebehandlungen oder das Entfernen von Zahnstein einmal im Jahr sind weiter Kassenleistungen. Die Praxisgebühr wird nur für die jeweils erste „echte“ Behandlung pro Quartal fällig. Versicherte haben allerdings nur Anspruch auf Füllungen aus dem jeweils preiswertesten Material. Die Kasse zahlt also für Kunststoffüllungen nur im sichtbaren Bereich. Wer sich bei größeren Löchern für ein Inlay entscheidet, muss ebenfalls einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Kasse zahlt dann nur den Betrag, den sie für die preisgünstigste Füllung gleicher Größe zahlen würde.

Vorsorge

Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren haben Aspruch auf insgesamt drei Früherkennungsuntersuchungen. Zwischen diesen sollten mindestens zwölf Monate liegen. Nach dem sechsten und bis zum 18. Lebensjahr können sie sich alle sechs Monate auf Kassenkosten vom Zahnarzt untersuchen lassen. Bei diesen Behandlungen werden - wenn nötig - die Kauflächen mit einer dünnen Kunststoffschicht versiegelt oder Zähne mit einem fluoridhaltigen Lack/Gel bestrichen, um sie gegen Karies zu schützen. Erwachsene haben ebenfalls Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen im Abstand von mindestens vier Monaten. Einmal im Jahr entfernt der Zahnarzt zudem Zahnstein auf Kassenkosten. Bei reinen Kontrollbesuchen, müssen Kassenpatienten keine Praxisgebühr zahlen. Diese wird nur fällig, wenn der Zahnarzt dabei einen schadhaften Zahn findet und ihn behandelt.
Tipp: Ab dem zwölften Lebensjahr werden die Kontrolluntersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Achten Sie darauf, dass dies vollständig ist. Nur dann erhalten Sie auch die maximalen Zuschüsse von der Kasse.

Zusatzbeitrag ab Juli

Ab Juli 2005 verlangen die Kassen von allen Versicherten einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten vom Bruttogehalt. Davon sind 0,4 Prozentpunkte für die Finanzierung des Zahnersatzes gedacht. Zwar sollen die Kassen im Gegenzug ihre Beitragssätze um 0,9 Prozentpunkte senken. Doch die Hälfte dieser Ersparnis bleibt beim Arbeitgeber. Denn sie müssen sich an dem Zusatzbeitrag nicht beteiligen. Kassenpatienten zahlen den Betrag allein von ihrem Bruttolohn. Ob die Kassen allerdings ihre Beiträge überhaupt senken ist noch offen.

Extraversicherung

Private Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten, die Krankenkassen nicht übernehmen. Im Allgemeinen erhalten Versicherte zwischen 20 und 30 Prozent des Gesamtbetrags von der Versicherung ersetzt. Mehr als 80 bis 90 Prozent bekommen Patienten von Kasse und Zusatzversicherung zusammen aber nie, weil es Obergrenzen gibt. Versicherte sollten auf Mehrkostenvereinbarungen des Tarifs achten. Sonst kann es sein, dass die Zusatzversicherung nur Teile der Regelversorgung übernimmt. Stiftung Warentest zeigt gute Angebote.

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Tabelle: Festzuschüsse

02.09.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben