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Riester-Rente: Anrechnung von Riesterguthaben

26.11.2007

Riester-Rente

Riestervertrag bei Arbeitslosigkeit

Frage: Mein Mann und ich möchten gerne die Riester-Förderung. Was aber geschieht, wenn einer oder beide arbeitslos werden?

Finanztest-Antwort: Nichts. Solange Sie vom Arbeitsamt Lohnersatzleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf die Förderung. Haben Sie beide danach keine neue Arbeit, können Sie die Verträge ruhen lassen. Wenn es sein muss, bis zum Rentenbeginn. Ruht ein Vertrag das ganze Jahr, gibt es dafür keine Förderung. Wenn Sie aber auf das Geld zugreifen wollen – zum Beispiel weil die Zwangsversteigerung Ihres Eigenheims droht oder eine teure, medizinische Therapie –, müssen Sie die staatliche Förderung sofort zurückzahlen. Sie bekommen nur Ihren Eigenanteil plus Zinsen zurück.

Anrechnung beim Arbeitslosengeld II

Frage: Mein Riester-Vertrag sieht vor, dass ich mir bereits im Alter zwischen 60 und 65 Jahren mein Riester-Vermögen als Rente auszahlen lassen könnte. Darf die Arbeitsagentur mir Arbeitslosengeld II verweigern, wenn ich die Unterstützung mit 60 beantrage, mir die Riester-Rente aber erst mit 65 auszahlen lassen möchte?

Finanztest-Antwort: Nein. Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie nicht zwingen, das Ersparte in einem Riester-Vertrag vor Erreichen Ihres Ruhestandsalters zu versilbern. Das gilt auch für die flexible Auszahlungsphase zwischen 60 und 65, wie sie oft in Riester-Verträgen vereinbart ist. Wenn Sie mit 60 arbeitslos sein sollten und Arbeitslosengeld II beantragen, könnten Sie mit der Auszahlung der Riester-Rente bis 65 warten. Das haben die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium Finanztest bestätigt. Zu beachten: Die Bundesagentur kann Arbeitslose, die nach 2008 58 Jahre alt werden, allerdings zwingen, ihre gesetzliche Rente zu beantragen. Das gilt sogar, wenn damit Abschläge verbunden sind.

Riesterrente und Elternunterhalt

Frage: Zählt das Angesparte, wenn es um Elternunterhalt geht?

Finanztest-Antwort: Nein. Und auch bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II wird „Riester-Vermögen“ nicht angerechnet.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Fragen zu Riester-Vertragstypen

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: