Riester-Rente: Riester-Vertrag und Angehörige
26.11.2007
Riester-Verträge für Paare
Frage: Müssen beide Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen, wenn beide arbeiten gehen und verdienen?
Finanztest-Antwort: Die Riester-Rente ist keine Pflichtveranstaltung. Es ist deshalb möglich, dass nur einer von beiden Ehepartnern einen Riester-Vertrag abschließt. Dann bekommt aber auch nur derjenige die Grundzulage. Wenn Sie Kinder haben, können auch die Kinderzulagen in diesen Vertrag fließen. Aber derjenige, ohne einen Vertrag, verschenkt auf jeden Fall die Grundzulage und mögliche Steuervorteile. Um 2007 die volle Förderung auszuschöpfen, müssen beide 3 Prozent ihres 2006 verdienten Bruttogehalts einsetzen, ab 2008 sind es 4 Prozent. Dieser Betrag setzt sich aus dem Eigenbeitrag und den Zulagen zusammen.
Riester-Vertrag bei Pflege von Verwandten
Frage: Ich pflege meine Mutter. Kann ich einen Riester-Vertrag abschließen? Falls ja, wie viel muss ich als Alleinstehende im Jahr bezahlen?
Finanztest-Antwort: Ja, Sie können riestern, wenn Sie nicht erwerbsmäßig pflegen und die Pflegeversicherung Ihre Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Die Höhe der Eigenbeiträge hängt davon ab, wie viel Sie 2006 brutto verdient haben. Haben Sie nichts verdient, müssen Sie nur den Sockelbetrag von 60 Euro aufbringen.
Riester-Vertrag nur für Partner
Frage: Mein Mann hat eine betriebliche Altersversorgung, die nicht nach Riester gefördert wird. Bekomme ich als Hausfrau trotzdem die Zulagen?
Finanztest-Antwort: Nein. Erst wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, Kinder bekommen oder Angehörige pflegen, haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen Riester-Vertrag abzuschließen. Nach der dreijährigen Erziehungszeit, bei Ende der Pflegesituation oder wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben, endet Ihr Recht darauf wieder. Ihr Vertrag muss dann ruhen.
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Riestervertrag und Kinder
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