Riester-Rente: Allgemeine Fragen
26.11.2007
Altersgrenze für Riester-Verträge
Frage: Gibt es eine Altersbegrenzung für den Abschluss einer Riester-Rente?
Finanztest-Antwort: Im Gesetz steht keine, aber viele Anbieter lehnen Kunden ab, die Mitte 50 oder älter sind. Viele Anbieter verzichten jedoch auf eine Altersgrenze. Gerade für Ältere lohnen sich Riester-Verträge durch die Förderung besonders stark im Vergleich zu rein privaten Geldanlagen. Banksparpläne sind für sie wegen der niedrigen Kosten und der sicheren Wertentwicklung am besten geeignet.
Riestervertrag oder Entgeltumwandlung?
Frage: Wann lohnt sich die Riester-Förderung eher als die steuerliche Förderung durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt?
Finanztest-Antwort: Faustregel ist: Für Alleinerziehende mit durchschnittlichem Einkommen und Familien mit nur einem Verdiener ist in der Regel das Riestern günstiger. Der Staat zahlt ja auch für Kinder und den nicht berufstätigen Partner Zulagen, wenn er einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Verdienen beide, lohnt es sich für jeden, die Alternative zu prüfen.
Riesterrente im Ausland
Frage: Lohnt es sich für mich einen Riestervertrag abzuschließen, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehen will?
Finanztest-Antwort: Ja. Es lohnt sich, obwohl ein Rentner mit Hauptwohnsitz im Ausland die Riester-Förderung zurückzahlen muss. Der Anbieter zweigt dann von jeder Rentenzahlung 15 Prozent für die Zulagenstelle ab, bis Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt sind. Die Zinserträge aus der Ansparphase werden jedoch nicht angetastet. Schon das macht die Sache rentabel. Zusätzlich entfällt mit dem Umzug ins Ausland die Besteuerung der Riester-Rente in Deutschland. Behält der Rentner einen Zweitwohnsitz in Deutschland, ändert sich nichts: Die Förderung bleibt erhalten, und die Rente muss voll versteuert werden.
Riesterrente nach dem Tod
Frage: Verfällt die Riester-Rente mit dem Tod des Versicherten eigentlich komplett?
Finanztest-Antwort: Nein, meist nicht. Es kommt darauf an, ob der Vertrag ein Banksparplan, Fondssparplan oder eine Rentenversicherung ist. Bei Bank- und Fondssparplänen wird die Rente bei Tod des Versicherten an den Ehepartner gezahlt. Gibt es keinen, geht sie an die kindergeldberechtigten Kinder. Gibt es auch die nicht, fließt das Restkapital an die Erben. Die müssen dann aber die staatliche Förderung zurückzahlen. Bei Riester-Verträgen in Form einer Rentenversicherung ist Vererben nicht möglich. Meist wird dann aber eine Rentengarantiezeit vereinbart, in der Regel fünf bis zehn Jahre. In dieser Frist fließt die Rente an die Erben.
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, spielt der Vertragstyp keine Rolle. Dann kann der Ehepartner das Kapital in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder in eine Rente umwandeln. Er kann es sich auch auszahlen lassen, muss aber die staatlichen Zuschüsse zurückgeben. Gibt es keinen Ehepartner, geht das angesparte Kapital an die Erben, die ebenfalls die staatliche Förderung erstatten müssen. Alternative: Kindergeldberechtigte Kinder können das Guthaben in eine Waisenrente umwandeln.
Achtung. Anders ist das bei der Rürup-Rente. Da ist das Geld bei Tod des Versicherten futsch.
Riester-Rente trotz Arbeitslosigkeit?
Frage: Soll ich einen Riester-Vertrag abschließen, obwohl ich demnächst wahrscheinlich arbeitslos werde?
Finanztest-Antwort: Als Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen bleibt Ihnen die Riester-Förderung in vollem Umfang erhalten. Und für jemanden, der zwischenzeitlich keine oder nur geringe Einnahmen hat, ist eine Zusatzrente im Alter besonders wichtig. Da das Vorjahreseinkommen Maßstab für die Mindesteinzahlung des einzelnen Kunden ist (ab 2008: 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens), ist der verlangte Beitrag für einen von Arbeitslosigkeit Betroffenen vielleicht zunächst zu hoch. Wer weniger einzahlt, bekommt die Förderung aber zumindest anteilig. Bei längerer Arbeitslosigkeit reichen dem Sparer üblicherweise 60 Euro jährliche Einzahlung, um sich volle staatliche Zulagen zu sichern. Die Riester-Rente ist im übrigen „hartz-sicher“. Dieses Sparvermögen muss nicht verbraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II fließt.
Riester für Geringverdiener
Frage: Lohnt sich für mich als Hartz-IV-Empfängerin der Abschluss einer Riester-Rente überhaupt? Später werde ich doch vielleicht sowieso auf die Grundsicherung angewiesen sein.
Finanztest-Antwort: Die staatliche Förderung sorgt auch bei Geringverdienern für eine gute Rendite auf ihre Riester-Beiträge. Vielleicht hat ein Betroffener zudem in anderen Phasen seines Arbeitslebens mehr verdient oder er findet bald wieder eine Stelle mit einem besseren Einkommen. Um später eine gesetzliche Rente in Höhe der durchschnittlichen Grundsicherung einschließlich Übernahme der Warmmiete von derzeit 710 Euro zu bekommen, müsste ein Arbeitnehmer jenseits von 45 Jahren im Schnitt rund 1 450 Euro brutto monatlich verdient haben. Hat er das oder hat in manchen Jahren vielleicht deutlich mehr verdient, sodass sich Zeiten mit geringen Einkünften (beispielsweise Hartz IV) ausgleichen, lohnt sich ein Riester-Vertrag für ihn auf jeden Fall. Eine Riester-Rente wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt. Nur wer während seines Arbeitslebens durchgängig sehr wenig verdient hat, bekommt so wenig gesetzliche Rente, dass er Anspruch auf Grundsicherung hat. In solchen Fällen gilt: Einkommen aus einer Riester-Rente wird berücksichtigt und führt zu einer Kürzung oder dem Wegfall von Grundsicherungs-Zahlungen.
Zwei Riesterverträge
Frage: Ich bin mir nicht sicher, ob mir ein Fondssparplan nicht zu riskant ist. Kann ich mein Geld auch auf zwei Riester-Verträge verteilen und zum Beispiel dazu noch einen Banksparplan abschließen?
Finanztest-Antwort: Es besteht die Möglichkeit, die Zulagen auf maximal zwei Verträge zu verteilen. Die Frage ist allerdings, ob der Aufwand sich lohnt. Ein Riester-Fondssparplan birgt ja kein Verlustrisiko. Im schlimmsten Fall bleiben Ihnen nur die Einzahlungen plus Zulagen und Sie bekommen keine Rendite. Wenn Ihnen schon das zu riskant ist, sollten Sie womöglich gleich einen sicheren Banksparplan wählen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Fragen zur Förderung
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen