Sie sind hier: Startseite > Tests > Versicherung + Vorsorge > Specials

Riester-Rente: Fragen zu 400-Euro-Jobs

26.11.2007

Riester-Rente

Riester-Förderung bei 400-Euro-Jobs

Frage: Kann ich mit einem 400-Euro-Job Riester-Förderung bekommen?

Finanztest-Antwort: Ja, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten. Dann müssen Sie zwar selbst dort bis zu 19,60 Euro im Monat einzahlen, um Ihre Rentenbeiträge auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent zu heben. Sie er­höhen damit aber Ihren Rentenanspruch und können dann auch die Förderung für einen Riester-Vertrag bekommen. Der Arbeitgeber zahlt für Sie weiter ­monatlich 15 Prozent Rentenbeiträge an die Bundesknappschaft, bei 400 Euro also 60 Euro.

Zulagenvertrag für 400-Euro-Jobber

Frage: Ich habe einen Riester-Vertrag. Meine Frau hat einen 400-Euro-Job. Kann sie einen reinen Zulagenvertrag abschließen?

Finanztest-Antwort: Ja, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Über ihren Ehemann ist sie dann zulagenberechtigt und darf einen eigenen Vertrag abschließen. Sie erhält die 114 Euro Zulage für sich (ab 2008: 154 Euro) und braucht keine eigenen Beiträge zuzuzahlen. In der Praxis verlangen die Anbieter oft, dass beide Verträge bei ihnen abgeschlossen werden.

Riestervertrag für 400-Euro-Job bei Verwandten

Frage: Ich bin selbstständig. Meine Frau hat einen 400-Euro-Job in meiner Firma. Kann sie einen Riester-Vertrag abschließen?

Finanztest-Antwort: Ja, sie kann, wenn Sie als Arbeitgeber und ihre Frau die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dann können auch Sie als Ehepartner einen Vertrag abschließen und die volle Zulage kassieren. Dies gilt aber nur, wenn Sie als Selbstständiger nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Riester-Vertrag und Angehörige

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote

10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: