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Riester-Rente: Fragen zur Förderung

26.11.2007

Riester-Rente

Berechnung beim Finanzamt

Frage: Warum zieht mir das Finanzamt im Steuerbescheid meine Zulage wieder ab, wenn mir beides, Zulage und Steuerbefreiung, gewährt wird?

Finanztest-Antwort: Die Förderung besteht eigentlich in der Steuerbefreiung. Die Zulage gibt es, damit auch Geringverdiener gefördert werden, die wenig oder keine Steuern zahlen. Auch sie erhalten mindestens die Zulage. Zudem geht die Zulage, vorausgesestzt sie ist über den Anbieter auch wirklich beantragt worden, unabhängig vom Zeitpunkt der Steuererklärung ein.

Indirekte Förderberechtigung

Frage: Was genau bedeutet „indirekt förderberechtigt“?

Finanztest-Antwort: Sie bekommen die Riester-Förderung nur, wenn Sie ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen haben, Arbeitslosengeld erhalten oder es zumindest bei niedrigerem Vermögen oder niedrigeren Einkünften Ihres Partners erhalten würden, wenn Sie in Elternzeit oder wenn Sie Beamter sind. Anderenfalls gehören Sie nicht zu den Förderberechtigten. Sie sind aber „indirekt förderberechtigt“, wenn Ihrem Ehepartner die Förderung zusteht und er einen Riester-Vertrag für sich abschließt. Dann können auch Sie in einen geförderten Riester-Vertrag einzahlen. Steuerlich abziehen können Sie beide zusammen nur einmal den Höchstbetrag von in diesem Jahr 1 575 Euro, ab 2008 dann 2 100 Euro. Diesen Sparbeitrag abzüglich der Ihnen beiden zustehenden Zulagen können Sie sich teilen und Ihre Sparbeiträge jeweils auch.

Grenze für Geringverdiener

Frage: Mit welchem Einkommen bin ich Geringverdiener und muss deshalb nur 60 Euro im Jahr selbst einzahlen?

Finanztest-Antwort: Das hängt vor allem von der Zahl der staatlichen Zulagen ab, die Ihnen zustehen, ­also davon, wie viele Kinder Sie ­haben, für die Sie Kindergeld bekommen. Die Zulage wird ja auf Ihren Eigenanteil angerechnet. 2007 müssen Sie für die volle Förderung 3 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, ab 2008 sind es 4 Prozent. Die Zulagen, die einem Sparer zustehen, werden jeweils von seinem Eigenanteil abgezogen. Die Differenz davon ist sein Mindesteigenbeitrag. Eine Mutter von drei Kindern kann beispielsweise für diese Jahr 528 Euro Zulagen bekommen, wenn sie ihren Mindesteigenbeitrag aufbringt. Das sind Zulagen von 114 Euro für sich und 138 Euro für jedes Kind. Verdiente sie im vergangenen Jahr 24 000 Euro, sind 3 Prozent davon 720 Euro. Da sie die Zulagen davon abziehen kann, muss sie nur 192 Euro selbst aufbringen. Hätte sie nur ein Einkommen von 19 600 Euro erzielt, würden ihr 60 Euro Eigenbeitrag für volle Zulagen reichen. Den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro müsste die Frau aber auch aufbringen, wenn sie noch weniger verdient hätte oder beispielsweise wegen Elternzeit nichts.

Ab 2008 erhöht sich die Grundzulage auf 154 Euro, die Kinderzulage auf 185 Euro. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es sogar 300 Euro.

Riester-Vertrag bei Selbstständigkeit

Frage: Kann ich meinen Riester-Vertrag fort­führen, wenn ich mich selbstständig mache?

Finanztest-Antwort: Sobald Sie ganzjährig selbstständig sind, entfällt Ihre Förderberechtigung. Ist Ihre Ehefrau förderberechtigt und bespart einen Riester-Vertrag, können aber auch Sie weiter sparen.

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