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Krankenversicherung: Beitragssätze und Zusatzbeiträge

08.02.2012

Seit 2009 gilt die Pflicht zur Krankenversicherung für fast alle Menschen in Deutschland. Davon ausgenommen sind nur Personen, die freie Heilfürsorge von ihrem Dienstherren erhalten, etwa Soldaten oder Bundespolizisten. Gesetzlich Versicherte zahlen einen einheitlichen Beitragssatz. Darüber hinaus müssen sie für Zusatzbeiträge allein aufkommen, wenn ihre Kasse diesen verlangt.

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz, egal bei welcher Kasse sie versichert sind. Seit Januar 2011 ist dieser von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts angestiegen. Diese Erhöhung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte: Der Beitragsanteil liegt dann jeweils bei 7,3 Prozent. Allerdings müssen Versicherte noch – wie bisher auch – 0,9 Prozent Sonderbeitrag allein aufbringen, so dass sie künftig 8,2 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens zahlen müssen. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag alleine. Verzichten sie auf ihren Anspruch auf Krankengeld, müssen sie nur den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent zahlen.

Zusatzbeiträge

Höher als 15,5 Prozent soll der allgemeine Beitragssatz nicht steigen. Zudem wird der Anteil von Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern auch in Zukunft bei 7,3 Prozent gedeckelt. Das heißt: Die Versicherten müssen allein für weitere Kostensteigerungen aufkommen. Reichen die Einnahmen der Krankenkasse nicht aus, um die Versicherten zu versorgen, muss die Kasse einen Zusatzbeitrag erheben – zum Beispiel von acht Euro im Monat. Im Jahr 2012 erheben nur noch sehr wenige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der Kassenriese DAK Gesundheit etwa will die unbeliebte Abgabe zum 1. April 2012 abschaffen, die KKH Allianz zum 1. März 2012 und die Deutsche BKK zum 1. Oktober 2012.

Gesundheitsfonds

Die Krankenversicherungsbeiträge der Kassenmitglieder fließen in den Gesundheitsfonds. Aus diesem erhalten die gesetzlichen Krankenkassen einen festen Betrag für jeden ihrer Versicherten. Gibt eine Kasse weniger Geld für Krankenbehandlungen und Kundenservice aus, kann sie ihren Versicherten Beiträge zurückzahlen. Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hingegen nicht aus, muss die Kasse einen Zusatzbeitrag erheben oder erhöhen. Immerhin: Die Versicherten können zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wäre.

Ausführliche Informationen zu Zusatzbeiträgen

test.de berichtet ausführlich über die neuen Zusatzbeiträge:

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: