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Krankenversicherung: Basistarif der privaten Krankenversicherung

08.02.2012

Krankenversicherung

Versicherungspflicht

Seit 2009 gilt die Versicherungspflicht für fast alle. Ausgenommen davon sind nur Soldaten und Bundespolizisten, für die der Staat die Gesundheitskosten im Rahmen der freien Heilfürsorge übernimmt. Damit wird für jeden, der nicht unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und auch keinen anderweitigen Versicherungsschutz hat, eine private Krankenversicherung Pflicht. Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass die Leistungen mindestens ambulante und stationäre Behandlungen bei Ärzten und in Krankenhäusern abdecken. Selbstbehalte sind bis zu einer Höhe von 5 000 Euro möglich. Zahnarztbesuche und Zahnersatz müssen nicht versichert werden.

Basistarif

Um diesen Mindestschutz zu gewährleisten, müssen die privaten Versicherer neben ihren übrigen Tarifen seit Januar 2009 zusätzlich einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. Er löst den modifizierten Standardtarif der privaten Krankenversicherung ab und enthält Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Basistarif richtet sich vor allem an Neukunden, die keine andere Wahl haben und sich privat krankenversichern müssen. Können sie aufgrund früherer privater Versicherungszeiten nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden, ist der Basistarif eine Alternative, wenn sie keinen bezahlbaren Vertrag für eine private Vollversicherung erhalten.
Tipp: Weitere Informationen zum Basistarif und zur aktuellen Entwicklung in der privaten Krankenversicherung finden Sie in den Meldungen PKV: Was tun nach dem Beitragsschock sowie im Artikel Neue Basistarife bieten Mindestschutz. Einen ausführlichen Vergleich der Leistungen von Basistarif und gesetzlicher Krankenversicherung liefert das PDF-Dokument Basistarif im Vergleich.

Sonderfall Beamte

Auch Beamte und Pensionäre müssen sich „beihilfeergänzend“ versichern. Beispiel: Erhält ein Beamter einen Beihilfesatz von 50 Prozent, muss er für die anderen 50 Prozent eine Versicherung abschließen, um die Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen abzusichern. Das gleiche gilt auch für Pensionäre. Der Selbstbehalt ist auf 2 500 Euro begrenzt. Zahnarztkosten können Beamte und Pensionäre auf freiwilliger Basis mitversichern lassen.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Arbeitnehmer müssen mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen nachweisen, dass sie im ablaufenden Kalenderjahr mit ihrem Gehalt über der Pflichtgrenze lagen und auch im neuen Kalenderjahr diese Hürde nehmen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 4 100 Euro brutto im Monat und erhält zum 1. Dezember 2011 eine Gehaltserhöhung auf 4 300 Euro. Damit liegt sein Gehalt erstmals über der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4 125 Euro für 2011, das entspricht 49 500 Euro im Jahr. Im Januar 2012 stiegt die Versicherungspflichtgrenze auf 4 237,50 Euro im Monat, das wären 50 850 Euro im Jahr. Auch diese Grenze übersteigt der Arbeitnehmer mit seinem Einkommen. Er kann also zum 1. Januar 2012 in die private Krankenversicherung wechseln.

Wird sein Gehalt allerdings erst zum 1. Januar 2012 von 4 100 Euro auf 4 300 Euro erhöht, bleibt der Arbeitnehmer vorerst an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, denn er lag im Vorjahr mit seinem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Erst zu Beginn des Jahres 2013 kann er sich privat versichern lassen – vorausgesetzt, sein Gehalt liegt auch 2013 über der dann gültigen Grenze.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: