Krankenversicherung: Vorsorge und Chroniker
04.12.2009
Der Staat macht Druck auf Vorsorgemuffel. Wer die Beratung über Früherkennungsuntersuchungen verweigert, muss später mehr selbst zahlen. Auch chronisch kranke Patienten geraten etwas unter Druck: Sie müssen sich von ihrem Arzt bestätigen lassen, dass sie sich therapietreu verhalten.
Vorsorgeuntersuchungen
Seit 2008 sind die ersten gesetzlich Versicherten verpflichtet, sich über Chancen und Risiken einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung beraten zu lassen. Ob sie die Untersuchung dann mitmachen, dürfen sie selbst entscheiden. Den ganz großen Knüppel schwingen die Gesundheitspolitiker noch nicht. Fest steht aber: Wird ein Versicherter später chronisch krank und kann er nicht nachweisen, dass er sich regelmäßig hat untersuchen lassen, muss er mehr zahlen. Die Kasse darf solchen Patienten künftig zwei Prozent des Einkommens als Zuzahlung abziehen. Den Nachweis über die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen können Versicherte einfach erbringen: Der Arzt dokumentiert dies in einem Bonusheft, das die Kassen ausgeben - ähnlich dem Bonusheft beim Zahnarzt.
Chronikerregelung
Wer bereits chronisch krank ist, muss nur ein Prozent seines Jahreshaushaltseinkommens an Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmitteln leisten. Chronisch Kranke bekommen die Entlastung aber nur, wenn sie sich therapiegerecht verhalten. Die ermäßigte Zuzahlung kann zum Beispiel davon abhängig gemacht werden, dass jemand an einem Chronikerprogramm seiner Kasse teilnimmt oder seine Medikamente regelmäßig einnimmt. Sonst zahlt auch er zwei Prozent des Einkommens als Zuzahlung. Als chronisch krank gelten Versicherte, die über einen Zeitraum von einem Jahr oder mehr mindestens einmal je Quartal wegen der chronischen Erkrankung den Arzt aufgesucht haben. Zusätzlich muss eins der folgenden drei Kriterien vorliegen:
- Der Patient ist als pflegebedürftig der Stufe zwei oder drei nach den Bestimmungen über die Pflegeversicherung anerkannt.
- Es ist ein Grad der Behinderung oder Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent festgestellt.
- Der Arzt hält wegen einer dauerhaften Gesundheitsstörung eine kontinuierliche medizinische Versorgung für nötig, um eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu verhindern oder zu verringern.
Tipps
Finanztest erklärt im Artikel Gesetzliche Krankenversicherung: Vorsorge oder zahlen aus Heft 03/2008, welche Änderungen zu Vorsorgemaßnahmen und für Chroniker anfallen. Außerdem: test.de hat Früherkennungsuntersuchungen überprüft und nennt Nutzen sowie Risiken der einzelnen Verfahren.
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