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Krankenversicherung: Versicherungspflicht und Wahltarife

04.12.2009

Seit April 2007 gilt für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Versicherungspflicht. Außerdem können die Kassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Vorsorgeuntersuchungen haben einen höheren Stellenwert: Wer später chronisch krank wird und nicht nachweisen kann, dass er an Vorsorgeuntersuchungen wie Brustkrebsvorsorge beim Gynäkologen oder Darmkrebsvorsorge teilgenommen hat, muss einen größeren Teil der Behandlungen selbst tragen.

Krankenversicherung

Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht gilt für alle Versicherten, die dem System der gesetzlichen Krankenkassen zugeordnet sind. Wer sich lange Zeit nicht versichert, weil er die Beiträge nicht aufbringen kann oder will, muss rückwirkend ab dem 1. April 2007 die Beiträge nachzahlen. Sonst bekommt er nur eine Notbehandlung, etwa bei akuten Schmerzen. Das betrifft vor allem Erwerbslose, die kein Arbeitslosengeld II beziehen oder Selbstständige mit sehr geringen Einkünften. Aber auch geschiedene Ehepartner vergessen oft, dass sie sich nun freiwillig weiter versichern müssen.
Tipp: Wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Diese muss sie aufnehmen: Vorerkrankungen, aktuelle oder gar chronische Leiden sind kein Ausschlusskriterium. Wenn Sie so wenig Geld haben, dass Sie sich die Beiträge nicht leisten können, wenden Sie sich ans Sozialamt. Sie können dort unter Umständen einen Zuschuss erhalten, auch wenn Sie keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Wahltarife

Die Gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten spezielle Wahltarife anbieten. Wie die Tarife im Einzelnen aussehen, entscheiden die Kassen selbst. Doch es gibt gewisse Regeln:

  • Hausarzttarife. Alle Kassen müssen eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Das geht über spezielle Hausarzttarife. Patienten verpflichten sich dabei, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dieser überweist dann bei Bedarf an Fachärzte. Klappt das Verfahren, sparen die Krankenkassen Geld, das sie dem Patienten zurückerstatten können. Das sind etwa die Praxisgebühr (maximal 40 Euro im Jahr), Zuzahlungen oder sogar Beitragsrückerstattungen. Weitere Informationen liefert der Artikel Hausarzttarife
  • Selbstbehalte. Versicherte verpflichten sich, die Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu bezahlen. Als Gegenleistung verlangt die Kasse einen geringeren Beitrag. Rückzahlungen sind aber auf 600 Euro im Jahr begrenzt.
  • Prämienmodell. Wer ein Jahr lang keine medizinischen Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt von der Kasse Geld zurück. Ausgenommen davon sind Vorsorgeuntersuchungen.
  • Naturheilmittel. Gegen einen höheren Beitrag zahlt die Kasse für rezeptfreie homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel.
  • Spezielle Versorgungsangebote. Kassen können ihren Versicherten auch Tarife anbieten, mit denen sie deren Teilnahme an speziellen Angeboten belohnen. Das kann etwa bei Erkrankungen wie Diabetes oder Herzinfarkt der Fall sein, wenn die Patienten den von ihrer Kasse vorgeschriebenen Behandlungsweg befolgen. Als Bonus kann die Kasse die Zuzahlungen erlassen oder Prämien ausgeben.
  • Private Leistungen. Gegen einen Zuschlag auf den Krankenkassenbeitrag können auch gesetzlich Versicherte nach der teureren privatärztlichen Gebührenordnung behandelt werden.

Wichtig: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen seit 2009 bei jeder Krankenkasse den gleichen Beitrag. Daher erhalten Zusatzangebote oder günstigere Wahltarife jetzt größere Bedeutung. Damit Sie den Überblick behalten, hat Finanztest 113 gesetzliche Kassen auf Mehrleistungen, Sondertarife und ihren Service in einem umfangreichen Test Gesetzliche Krankenkassen geprüft. Ergebnis: Nicht alle Wahltarife machen Sinn oder sind für Sie gleichermaßen geeignet. Sie sollten sich daher gut informieren, bevor Sie sich für ein spezielles Angebot entscheiden. Finanztest erklärt zudem in einer früheren Untersuchung die wichtigsten Wahltarife.

Weitere Änderungen

  • Mehr Leistungen. Die Kassen müssen Mutter-/Vater-Kind-Kuren finanzieren. Die Zuzahlung für Erwachsene beträgt 10 Euro pro Tag. Zudem müssen die Kassen die Kosten für einige Impfungen übernehmen, die von der ständigen Impfkommission empfohlen werden.
  • Tattoos, Piercings, Schönheitsoperationen. Sind bei Piercings, Tattoos und Schönheitsoperationen Folgebehandlungen nötig, weil Beschwerden auftreten, müssen gesetzlich Versicherte dies selbst zahlen.
  • Rehabilitation. Versicherte dürfen ihre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen selbst auswählen. Die Kliniken und mobilen Reha-Dienste benötigen aber eine entsprechende Zertifizierung. Rehamaßnahmen älterer Versicherter sind nun Pflichtleistungen und die Kassen müssen dafür zahlen.
  • Ambulante Behandlungen / Versorgung Sterbender. Schwerkranke Patienten können ihr Leiden in mehr Krankenhäusern ambulant behandeln lassen. Versicherte mit einer unheilbaren Krankheit haben Anspruch auf Schmerzbehandlung und Pflege zu Hause. Die Entscheidung, ob ein Patient dort sterben darf, muss aber ein Arzt treffen.
  • Medikamente. Tabletten können künftig auch einzeln an Versicherte abgegeben werden.
  • Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Hürden sind höher. Angestellte, die wechseln wollen, müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei vollen Kalenderjahren ein Monatsgehalt über der Versicherungspflichtgrenze bezogen haben. Diese liegt 2010 bei 4 126,50 Euro brutto im Monat (49 950 Euro im Jahr). Diese Regelung gilt auch für Angestellte, die ab 2. Februar 2007 zu einer privaten Krankenkasse gewechselt sind. Lag ihr Monatsgehalt in den drei Jahren vor dem Wechsel unter der Versicherungspflichtgrenze, müssen sie sich wieder gesetzlich versichern.

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