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Übersicht zur Belastungsgrenze

04.12.2009

Die Tabelle erlaubt eine Einschätzung, wie hoch die Belastungsgrenze für den eigenen Haushalt liegt und ab wann sich ein Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen lohnt. Wenn Sie Zuzahlungen bis über die Belastungsgrenze hinaus geleistet haben, sollten Sie auf jeden Fall und auch nachträglich noch den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Die Kasse erstattet ihnen dann Zuzahlungen jenseits ihrer persönlichen Belastungsgrenze.

Bruttoeinkommen
pro Jahr, alle zu einer Familie gehörenden Haushaltsmitglieder gemeinsam Fußnote
Maximale Zuzahlung im Jahr Fußnote
Haushalt mit einem erwachsenen FamilienmitgliedHaushalt mit zwei erwachsenen Familienmitgliedern
Ohne
Kinder
Ein
Kind
Zwei
Kinder
Drei
Kinder
Ohne
Kinder
Ein
Kind
Zwei
Kinder
Drei
Kinder
10 000 200      86  Fußnote86  Fußnote86  Fußnote108      86  Fußnote86  Fußnote86  Fußnote
15 000 300      160      86  Fußnote86  Fußnote208      86  Fußnote86  Fußnote86  Fußnote
20 000 400      260      120      86  Fußnote308      168      86  Fußnote86  Fußnote
25 000 500      360      220      86  Fußnote408      268      128      86  Fußnote
30 000 600      460      320      180      508      368      228      88      
35 000 700      560      420      280      608      468      328      188      
40 000 800      660      520      380      708      568      428      288      
45 000 900      760      620      480      808      668      528      388      
50 000 1 000      860      720      580      908      768      628      488      
55 000 1 100      960      820      680      1 008      868      728      588      
60 000 1 200      1 060      920      780      1 108      968      828      688      
65 000 1 300      1 160      1 020      880      1 208      1 068      928      788      
70 000 1 400      1 260      1 120      980      1 308      1 168      1 028      888      
75 000 1 500      1 360      1 220      1 080      1 408      1 268      1 128      988      
80 000 1 600      1 460      1 320      1 180      1 508      1 368      1 228      1 088      
85 000 1 700      1 560      1 420      1 280      1 608      1 468      1 328      1 188      
90 000 1 800      1 660      1 520      1 380      1 708      1 568      1 428      1 288      
95 000 1 900      1 760      1 620      1 480      1 808      1 668      1 528      1 388      
100 000 2 000      1 860      1 720      1 580      1 908      1 768      1 628      1 488      
Für Menschen mit chronischer Erkrankung Fußnote
Bruttoeinkommen
pro Jahr, alle zu einer Familie gehörenden
Haushaltsmitglieder gemeinsam Fußnote
Maximale Zuzahlung im Jahr Fußnote
Haushalt mit einem erwachsenen FamilienmitgliedHaushalt mit zwei erwachsenen Familienmitgliedern
Ohne
Kinder
Ein
Kind
Zwei
Kinder
Drei
Kinder
Ohne
Kinder
Ein
Kind
Zwei
Kinder
Drei
Kinder
10 000 100      43  Fußnote43  Fußnote43  Fußnote54      43  Fußnote43  Fußnote43  Fußnote
15 000 150      80      43  Fußnote43  Fußnote104      43  Fußnote43  Fußnote43  Fußnote
20 000 200      130      60      43  Fußnote154      84      43  Fußnote43  Fußnote
25 000 250      180      110      43  Fußnote204      134      64      43  Fußnote
30 000 300      230      160      90      254      184      114      44      
35 000 350      280      210      140      304      234      164      94      
40 000 400      330      260      190      354      284      214      144      
45 000 450      380      310      240      404      334      264      194      
50 000 500      430      360      290      454      384      314      244      
55 000 550      480      410      340      504      434      364      294      
60 000 600      530      460      390      554      484      414      344      
65 000 650      580      510      440      604      534      464      394      
70 000 700      630      560      490      654      584      514      444      
75 000 750      680      610      540      704      634      564      494      
80 000 800      730      660      590      754      684      614      544      
85 000 850      780      710      640      804      734      664      594      
90 000 900      830      760      690      854      784      714      644      
95 000 950      880      810      740      904      834      764      694      
100 000 1 000      930      860      790      954      884      814      744      
Stand: Februar 2010
  • Alle Angaben in Euro.
    Die Beträge sind kaufmännisch gerundet.
  • Freibetrag für den Lebenspartner: 4 599 Euro.
    Kinderfreibetrag: 7 008 Euro
    Hinweis: Die Krankenkassen berücksichtigen nur einen Kinderfreibetrag von nur 4 368 Euro. Das ist nach einem Urteil des Bundessozialgericht rechtswidrig. Legen Sie in einem solchen Fall Widerspruch ein und fordern eine Neuberechnung. Zum Hintergrund: Bundessozialgericht: Geringere Zuzahlungen für Eltern
  • Fußnote 1 Die Einnahmen liegen nach Abzug der Freibeträge unterhalb des durchschnittlichen Sozialhilfesatzes. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gilt: Die Belastungsgrenze hängt allein vom Regelsatz für den Haushaltsvorstand ab. Das sind seit 1. Juli 2009 jährlich 4 308 Euro oder monatlich 359 Euro. Die Zuzahlungen liegen dann bei 86 Euro (für Menschen ohne chronische Erkrankungen) oder 43 Euro (für Menschen mit schweren Dauererkrankungen).
  • Fußnote 2 Die Angaben gelten für Alleinerziehende mit Kindern, die über sie familienversichert sind und für Ehepaare mit gemeinsamen Kindern.
  • Fußnote 3 Als chronisch krank gelten Versicherte, die über einen Zeitraum von einem Jahr oder mehr mindestens einmal je Quartal wegen derselben Erkrankung den Arzt aufgesucht haben. Zusätzlich muss eins der folgenden drei Kriterien vorliegen:
    Der Patient ist als pflegebedürftig der Stufe zwei oder drei nach den Bestimmungen über die Pflegeversicherung anerkannt.
    Es ist ein Grad der Behinderung oder Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent festgestellt.
    Der Arzt hält wegen einer dauerhaften Gesundheitsstörung eine kontinuierliche medizinische Versorgung für nötig, um eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu verhindern oder zu verringern.

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Zahnarzt

14.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben