Sie sind hier: Startseite > Tests > Versicherung + Vorsorge > Specials

Krankenversicherung: Zahnarzt

08.02.2012

Die Kasse zahlt nur pauschale Festzuschüsse für Zahnersatz. Die restlichen Kosten muss der Patient tragen. Das kann teuer werden – vor allem, wenn der Patient höherwertigen Zahnersatz wünscht. test.de erklärt die wichtigsten Regeln.

Krankenversicherung

Feste Zuschüsse

Die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, die Kassen und Zahnärzteschaft für eine einfache Regelversorgung festgelegt haben – etwa für eine Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil. Die restlichen Kosten muss der Versicherte tragen. Der Festzuschuss erhöht sich auf bis zu 65 Prozent der Regelversorgung, wenn der Versicherte in den vergangenen zehn Jahren jedes Jahr zur Vorsorge zum Zahnarzt war. 100 Prozent der Regelversorgung übernimmt die Kasse bei Versicherten, die im Monat nicht mehr als 1 050 Euro brutto einnehmen oder Sozialleistungen wie Hartz IV oder Bafög beziehen.

Mehrkosten aus eigener Tasche

Neben der Regelversorgung haben Patienten auch die Möglichkeit, hochwertigere Materialien für den Zahnersatz zu wählen. Sie können sich auch für eine komplett andere Versorgung, etwa ein Implantat anstelle einer Brücke entscheiden. Der Kassenzuschuss bleibt aber gleich. Beispiel: Für eine Lücke zwischen zwei Zähnen gibt es 297,32 Euro Festzuschuss, mit Bonus maximal 368,52 Euro. Wer sich statt einer Brücke ein Implantat in die Zahnlücke einsetzen lässt, erhält denselben Festzuschuss, auch wenn der Zahnersatz viel teurer ist.

Zahnarzt darf höhere Rechnung stellen

Die Mehrkosten muss der Patient privat bezahlen. Diese Mehrkosten können seit der Reform 2004 höher sein als vorher. Denn Zahnärzte dürfen für Zusatzleistungen höhere Honorare kassieren. Im Unterschied zur Regelversorgung ist dem Zahnarzt nämlich von der Kasse nicht vorgeschrieben, was er für die besondere Versorgung verlangt. Die Abrechnung erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Das war zwar vor der Reform 2004 auch schon so. Doch Zahnärzte durften für die meisten Mehrleistungen bei gesetzlich Krankenversicherten maximal den 2,3fachen GOZ-Satz verlangen. Diese Begrenzung gibt es seit 2004 nicht mehr. Der Zahnarzt kann damit leicht den 3,5fachen Satz verlangen. Das sind dann rund 50 Prozent mehr.

Andere Leistungen

Für andere Leistungen zahlen Kassenpatienten nicht extra. Das gilt etwa für das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher, Wurzelkanalbehandlungen oder das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontosebehandlungen oder die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr sind Kassenleistungen. Bei reinen Kontrollbesuchen, bei denen der Zahnarzt nur Zahnstein entfernt, müssen Kassenpatienten auch keine Praxisgebühr zahlen. Diese wird nur für die jeweils erste Behandlung pro Quartal fällig. Versicherte haben allerdings nur Anspruch auf Füllungen aus dem jeweils preiswertesten Material. Die Kasse zahlt also etwa für Kunststoffüllungen nur im sichtbaren Bereich. Wer sich bei größeren Löchern für ein Inlay entscheidet, muss ebenfalls einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Kasse zahlt dann nur den Betrag, den sie für die preisgünstigste Füllung in der gleichen Größe zahlen würde.

Tipps: So verringern Sie Ihre Zahnarztkosten

  • Bonus. Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, auch wenn nichts wehtut. Achten Sie darauf, dass die Untersuchungen in Ihr Bonusheft eingetragen werden. Nur so sichern Sie den maximalen Zuschuss von der Kasse, falls Sie einmal Zahnersatz benötigen.
  • Gebührenfrei. Für bis zu zwei Kontrolluntersuchungen (einmal inklusive Zahnsteinentfernung) pro Jahr müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen – es sei denn, der Zahnarzt findet bei der Untersuchung einen schadhaften Zahn, den er behandelt.
  • Kostenplan. Zahnärzte müssen für Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan erstellen. Lassen Sie sich diesen von Ihrem Zahnarzt genau erklären und fragen Sie ihn nach Behandlungs- und Kostenalternativen. Haben Sie Zweifel, ob Ihnen Ihr Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, können Sie bei einem weiteren Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Zahnärzte dürfen von Kassenpatienten kein Geld dafür verlangen.
  • Preisvergleich. Die zahntechnischen Labor- und Materialkosten machen mehr als die Hälfte jeder Zahnersatzrechnung aus. Sie können Geld sparen, indem Sie Ihrem Zahnarzt vorschlagen, ein günstiges Labor zu beauftragen. Die Krankenkassen dürfen ihre Versicherten auf preiswerte Anbieter hinweisen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
  • Zusatzversicherung. Private Zahnzusatz­versicherungen beteiligen sich an den Kosten, die Krankenkassen nicht übernehmen. Weil es Obergrenzen gibt, bekommen Sie aber von Kasse und Zusatzversicherung zusammen meist nicht mehr als 80 bis 90 Prozent der Kosten. Die Versicherer haben sich zudem davor geschützt, dass Patienten kurz vor ihrer Zahnsanierung noch eine Police abschließen. Ist ein Zahnproblem bei Vertragsschluss bekannt oder steht eine Behandlung an, übernimmt die Gesellschaft die Kosten nicht. Die ersten Leistungen aus seiner Zahnpolice erhält der Versicherte frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Sogar in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren schränken viele Versicherer die Leistungen ein. test.de zeigt gute Zahnzusatz-Versicherungen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Kassenwechsel

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (3)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: