Krankenversicherung: Zahnarzt
04.12.2009
Für Behandlungen beim Zahnarzt ändert sich 2009 nichts. Die letzten großen Veränderungen brachte die Reform 2004. Statt prozentualer Zuschüsse gibt es seit dem Festzuschüsse von der Kasse. Patienten zahlen daher - je nach Material und zu behandelnder Zahnlücke - oft mehr für Brücken, Kronen oder Prothesen.
Feste Zuschüsse
Je nachdem wie regelmäßig Kassenpatienten bislang beim Zahnarzt waren, beteiligten sich die Kassen mit 50 bis 65 Prozent an den Kosten für Zahnersatz. Der Kassenzuschuss orientiert sich aber nicht an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag. Je nach Befund werden bestimmte Euro-Beträge für die so genannte Regelversorgung festgelegt. Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder Bafög haben Anspruch auf einen Betrag bis zur Grenze des doppelten Festzuschusses.
Mehrkosten aus eigener Tasche
Neben der Regelversorgung haben Patienten auch die Möglichkeit, hochwertigere Materialien für den Zahnersatz zu wählen. Sie können sich auch für eine komplett andere Versorgung, etwa ein Implantat anstelle einer Brücke entscheiden. Der Kassenzuschuss bleibt aber gleich. Beispiel: Für eine Lücke zwischen zwei Zähnen gibt es 278 Euro Festzuschuss, mit Bonus maximal 361,40 Euro. Wer sich statt einer Brücke ein Implantat in die Zahnlücke einsetzen lässt, erhält denselben Festzuschuss, auch wenn der Zahnersatz viel teurer ist.
Zahnarzt darf höhere Rechnung stellen
Die Mehrkosten muss der Patient privat bezahlen. Diese Mehrkosten können seit der Reform 2004 höher sein als vorher. Denn Zahnärzte dürfen für Zusatzleistungen höhere Honorare kassieren. Im Unterschied zur Regelversorgung ist dem Zahnarzt nämlich von der Kasse nicht vorgeschrieben, was er für die besondere Versorgung verlangt. Die Abrechnung erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Das war zwar vor der Reform 2004 auch schon so. Doch Zahnärzte durften für die meisten Mehrleistungen bei gesetzlich Krankenversicherten maximal den 2,3fachen GOZ-Satz verlangen. Diese Begrenzung gibt es seit 2004 nicht mehr. Der Zahnarzt kann damit leicht den 3,5fachen Satz verlangen. Das sind dann 50 Prozent mehr.
Andere Leistungen
Für andere Leistungen zahlen Kassenpatienten nichts extra. Das gilt etwa für das Entfernen von Karies und das Füllen der dadurch entstandenen Löcher, Wurzelkanalbehandlungen oder das Ziehen von Zähnen. Auch Parodontosebehandlungen oder die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr sind Kassenleistungen. Bei reinen Kontrollbesuchen, bei denen der Zahnarzt nur Zahnstein entfernt, müssen Kassenpatienten auch keine Praxisgebühr zahlen. Diese wird nur für die jeweils erste „echte“ Behandlung pro Quartal fällig. Versicherte haben allerdings nur Anspruch auf Füllungen aus dem jeweils preiswertesten Material. Die Kasse zahlt also etwa für Kunststoffüllungen nur im sichtbaren Bereich. Wer sich bei größeren Löchern für ein Inlay entscheidet, muss ebenfalls einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Kasse zahlt dann nur den Betrag, den sie für die preisgünstigste Füllung in der gleichen Größe zahlen würde.
Tipps: So verringern Sie Ihre Zahnarztkosten
- Bonus. Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, auch wenn nichts wehtut. Achten Sie darauf, dass die Untersuchungen in Ihr Bonusheft eingetragen werden. Nur so sichern Sie den maximalen Zuschuss von der Kasse, falls Sie einmal Zahnersatz benötigen.
- Gebührenfrei. Für bis zu zwei Kontrolluntersuchungen (einmal inklusive Zahnsteinentfernung) pro Jahr müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen – es sei denn, der Zahnarzt findet bei der Untersuchung einen schadhaften Zahn, den er behandelt.
- Kostenplan. Zahnärzte müssen für Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan erstellen. Lassen Sie sich diesen von Ihrem Zahnarzt genau erklären und fragen Sie ihn nach Behandlungs- und Kostenalternativen. Haben Sie Zweifel, ob Ihnen Ihr Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, können Sie bei einem weiteren Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Zahnärzte dürfen von Kassenpatienten kein Geld dafür verlangen.
- Preisvergleich. Die zahntechnischen Labor- und Materialkosten machen mehr als die Hälfte jeder Zahnersatzrechnung aus. Sie können Geld sparen, indem Sie Ihrem Zahnarzt vorschlagen, ein günstiges Labor zu beauftragen. Die Krankenkassen dürfen ihre Versicherten auf preiswerte Anbieter hinweisen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
- Zusatzversicherung. Private Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten, die Krankenkassen nicht übernehmen. Weil es Obergrenzen gibt, bekommen Sie aber von Kasse und Zusatzversicherung zusammen meist nicht mehr als 80 bis 90 Prozent der Kosten. Alle Versicherungen haben sich zudem davor geschützt, dass Patienten kurz vor ihrer Zahnsanierung noch eine Police abschließen. Ist ein Zahnproblem bei Vertragsschluss bekannt oder steht eine Behandlung an, übernimmt die Gesellschaft die Kosten nicht. Die ersten Leistungen aus seiner Zahnpolice erhält der Versicherte frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Sogar in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren schränken viele Versicherer die Leistungen ein. test.de zeigt gute Zahnzusatz-Versicherungen.
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