Sie sind hier: Startseite > Tests > Versicherung + Vorsorge > Rechner

Autoversicherung Vergleichsrechner: Rückstufung im Schadensfall

Autoversicherung Vergleichsrechner Rechner

01.01.2011

Wer einen Autounfall verschuldet, der muss zahlen. Selbst mit Vollkaskoversicherung: Die meisten Versicherer kürzen den Schadenfreiheitsrabatt und erhöhen den Beitrag fürs folgende Jahr. Manchmal lohnt es sich deshalb, einen Schaden selbst zu begleichen. Der test.de-Rückstufungs-Rechner hilft bei der Entscheidung.

Rechner spart Geld

Wer seit Jahren unfallfrei fährt, zahlt weniger Versicherungsbeitrag. Manchmal lohnt es sich, diesen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten, und einen Unfallschaden selbst zu bezahlen. Der test.de-Rückstufungsrechner ermittelt den Grenzwert, bis zu dem Sie selbst zahlen sollten. Individuell für Ihren Schadenfreiheitsrabatt und Ihren Versicherer. So sparen Sie Geld.

Stichtag 1. Januar 2011

Der test.de-Rückstufungsrechner gilt für die aktuellen Tarifbestimmungen der Autoversicherer vom 1. Januar 2011. Bitte lassen Sie sich die Höhe der Rückstufung im Zweifelsfall von Ihrem Versicherer bestätigen. Die Stiftung Warentest aktualisiert den Rückstufungs-Rechner etwa viermal im Jahr.

Für Excel und Open Office

Der test.de-Rückstufungsrechner ist eine Excel-Arbeitsmappe, entwickelt unter Excel 2003. Der Rechner funktioniert mit Microsoft Excel und mit Sun Open Office. Empfohlen: Microsoft Excel ab Version 97. Öffnen Sie den Rückstufungs-Rechner direkt aus Excel oder Open Office.

Hinweis: Bitte speichern Sie den Rechner zunächst auf Ihre Festplatte. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“ bzw. „Verknüpfung speichern unter“. Öffnen Sie den Rückstufungs-Rechner dann direkt aus Excel oder Open Office.

Rechner downloaden

Ausführliche Hilfe

Klicken Sie mit der rechten Maustaste und wählen Sie "Speichern unter...."
Sie benötigen mindestens Excel 97.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (2)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: