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Riester-Vertrag: Beamte haben Ärger mit der Bürokratie

finanztest 06/2004

Ärger mit der Riester-Zulage haben offensichtlich Beamte, Richter und Soldaten. Sie müssen aus Datenschutzgründen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass ihre Besoldungsstelle ihre Einkommensdaten an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden darf. Erst dann erhalten sie die Riester-Zulage. Darüber gibt es allerdings offenbar einige Missverständnisse.

So wartete Finanztest-Leser Rudolf R. aus Nordrhein-Westfalen vergeblich auf die Zulage für die Jahre 2002 und 2003. Weder der Versicherer noch das Finanzamt oder die Hotline der ZfA konnten die Verzögerung erklären. ­Inzwischen weiß Rudolf R., woran es hakte. Seine Einverständniserklärung hat gefehlt. Allerdings ist die Frist für die Zulage 2002 schon Ende Juni 2003 abgelaufen.

Jetzt bekommt er doch noch die Zulage. Die obersten Finanzbehörden haben die Frist verlängert: Für die Zulagenjahre 2002 und 2003 muss die Einverständniserklärung erst bis zum 31. Dezember 2004 bei der ZfA sein. Für 2004 ist der 30. Juni 2005 der letzte Termin.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: