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Rentenlücke bei Selbstständigen: Tipps zu Riester-Partnerverträgen

30.11.2007

Rentenlücke bei Selbstständigen
  • Partner-Verträge. Damit Sie die mittelbare Riester-Förderung ausschöpfen können, müssen Sie und Ihr Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie denselben Anbieter wählen. Allerdings wollen Ihnen manche Gesellschaften keinen Vertrag verkaufen, wenn Sie nur die Zulagen einzahlen wollen.
  • Riester-Zulage. Beide Ehepartner erhalten die volle Grundzulage, wenn der Partner mit dem Hauptvertrag den jährlichen Mindestbeitrag einzahlt. Im Moment sind das drei Prozent des Bruttojahreseinkommens, ab 2008 vier Prozent. Weil die Förderung des anderen Partners vom Vertrag des unmittelbar Zulagenberechtigten abgeleitet ist, darf er alle Zulagen der Familie - auch für die Kinder - von seinem Mindestbeitrag abziehen.
  • Antrag. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag in der Tasche haben, dann vergessen Sie nicht, die staatliche Zulage zu beantragen. Wenn Sie sich beeilen, ist das auch noch für 2005 möglich. Wie das Schritt für Schritt geht, erfahren Sie im Antrags-Wegweiser.
  • 400-Euro-Job. Wie Sie riestern können als 400-Euro-Jobber, können Sie bei Fragen & Antworten zur Riester-Rente nachlesen. Renten-Experten von Finanztest haben in diesem Special Leserfragen beantwortet.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: