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Private Krankenversicherung: Neue Basistarife bieten Mindestschutz

Private Krankenversicherung Meldung

finanztest 01/2009

Ab Januar 2009 gilt die Versicherungspflicht für alle. Wer bisher weder gesetzlich noch anderweitig krankenversichert ist, muss bis Ende Januar einen Mindestschutz bei einem privaten Anbieter abschließen. Die Privaten bieten deshalb ab 2009 zusätzlich einen brancheneinheitlichen Basistarif an. Er enthält Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Auch für bereits privat krankenversicherte Kunden, kann ein Basistarif infrage kommen.

Finanztest informiert über Vor- und Nachteile der neuen Tarife.

Private Krankenversicherung

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: