Private Krankenversicherung: Neue Basistarife bieten Mindestschutz
Ab Januar 2009 gilt die Versicherungspflicht für alle. Wer bisher weder gesetzlich noch anderweitig krankenversichert ist, muss bis Ende Januar einen Mindestschutz bei einem privaten Anbieter abschließen. Die Privaten bieten deshalb ab 2009 zusätzlich einen brancheneinheitlichen Basistarif an. Er enthält Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Auch für bereits privat krankenversicherte Kunden, kann ein Basistarif infrage kommen.
Finanztest informiert über Vor- und Nachteile der neuen Tarife.
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