Neues Versicherungsrecht: Vorteil für Versicherte
Seit Januar 2009 gilt ein neues, kundenfreundlicheres Versicherungsvertragsgesetz. Viele Versicherer haben Altverträge aber gar nicht oder nur unzureichend an das neue Gesetz angepasst - zu ihrem eigenen Nachteil: Viele ungünstige Klauseln in den Altverträgen sind jetzt ungültig. Die Kunden können davon profitieren - oft noch stärker, als wenn der Versicherer den Vertrag an das neue Recht angepasst hätte.
Finanztest informiert über das neue Versicherungsvertragsgesetz und seine Folgen.
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