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Neues Versicherungsrecht: Vorteil ­für Versicherte

Neues Versicherungsrecht Meldung

finanztest 08/2009

Seit Januar 2009 gilt ein neues, kundenfreundlicheres Versicherungsvertragsgesetz. Viele Versicherer haben Altverträge aber gar nicht oder nur unzureichend an das neue Gesetz angepasst - zu ihrem eigenen Nachteil: Viele ungünstige Klauseln in den Altverträgen sind jetzt ungültig. Die Kunden können davon profitieren - oft noch stärker, als wenn der Versicherer den Vertrag an das neue Recht angepasst hätte.

Finanztest informiert über das neue Ver­siche­rungs­vertrags­gesetz und seine Folgen.

Neues Versicherungsrecht

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: