Medizinische Hilfsmittel: Was die Kasse zahlt
Wo menschliche Kraft oder Sinne nicht mehr ausreichen, kann ein medizinisches Hilfsmittel das Leben erleichtern. Dazu gehören etwa ein Rollstuhl, eine stützende Beinschiene oder auch ein Hörgerät. Der Arzt verordnet und die Krankenkasse genehmigt es in der Regel. Wollen Versicherte jedoch eine höherwertige als die Standardversorgung, stellt sich die Kasse oft quer. In dieser Situation kann ein Widerspruch weiterhelfen.
Finanztest sagt, wer wofür zahlt, wie Sie Widerspruch bei Ihrer Kasse einlegen und gibt weitere Tipps zum Thema.
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finanztest 08/2010: Inhalt
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