Krankentagegeld: Stopp bei Verdacht auf Berufsunfähigkeit
Ein bloßer Verdacht auf Berufsunfähigkeit reicht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 10 U 618/07) aus, damit ein privater Krankenversicherer die Zahlung von Krankentagegeld einstellen darf. Danach ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit auch ärztlich festgestellt wird. Indizien genügen. Der Kläger hatte seit sieben Jahren von seiner Versicherung wegen Arbeitsunfähigkeit knapp 72 Euro pro Tag erhalten. Schließlich lehnte die Versicherung eine weitere Zahlung ab. Mit einer vollen Arbeitsfähigkeit sei nicht mehr zu rechnen, so ihre Begründung. Die Richter schlossen sich dem an. Nach der sehr langen Erkrankungszeit dränge sich auch ohne ausdrückliche ärztliche Feststellung die Prognose einer dauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit auf.
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