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Krankenfahrten: Kasse zahlt wöchent­liche Fahrt zum Arzt

finanztest 01/2009

Ärzte können chronisch Kranken auch dann Krankenfahrten per Taxi verordnen, wenn sie nur einmal in der Woche zur Behandlung gefahren werden müssen. Mit diesem Urteil widersprach das Bundessozialgericht der bisherigen Praxis der gesetzlichen Krankenkassen (Az. B 1 KR 27/07 R). Sie übernehmen die Kosten für die Fahrten zum Arzt nur dann, wenn wöchentlich mindestens zwei Behandlungen anfallen. Entscheidend für eine ärztliche Verordnung der Krankenfahrten sei die „hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum“, nicht aber die konkrete Zahl der Behandlungen in der Woche, erläuterten die Richter. Es genüge „eine um so geringere Behandlungsfrequenz pro Woche, je länger die Behandlung insgesamt dauern muss.“ In dem strittigen Fall muss eine Patientin mit einer schweren Fettstoffwechsel-Erkrankung einmal in der Woche zur Blutwäsche. Bei ihr sei „eine extrem lange, nämlich eine dauerhafte Behandlung zu erwarten“, so die Richter. Deshalb müsse die Kasse für den Transport in die Arztpraxis zahlen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: