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Kassenpatienten im Krankenhaus: Nicht auf Rosen gebettet

Kassenpatienten im Krankenhaus Meldung

finanztest 03/2006

Gesundheitsreform hin oder her. Das Wichtigste gilt weiterhin: Jeder gesetzlich Kranken­ver­sicherte darf sich im Kranken­haus behandeln lassen. Bedingung: Die Behandlung hilft, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern und Beschwerden zu lindern. Ärzt­liche Behandlung, Krankenpflege, Versor­gung mit notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung müssen gewährleistet sein. Für den Krankenhausaufenthalt zahlt ein Kassenpatient maximal 280 Euro im Jahr aus eigener Tasche. Teurer wirds dagegen, wenn er wie ein Privatpatient Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer wünscht. Diese „Wahlleistungen“ kann er dazukaufen - oder rechtzeitig vorher eine private Kranken­haus­zusatz­versicherung abschließen.

Finanztest informiert über Rechte und Pflichten von Kassenpatienten im Krankenhaus und sagt, wo sie bei Problemen mit Arzt oder Krankenhaus Unterstützung finden.

Die Finanztest-Analyse Zusatztarife hilft Kassenpatienten bei der Wahl eines Krankenhauszusatz- oder Ergänzungsversicherung.

Kassenpatienten im Krankenhaus

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: