Kassenpatienten im Krankenhaus: Nicht auf Rosen gebettet
Gesundheitsreform hin oder her. Das Wichtigste gilt weiterhin: Jeder gesetzlich Krankenversicherte darf sich im Krankenhaus behandeln lassen. Bedingung: Die Behandlung hilft, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern und Beschwerden zu lindern. Ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung müssen gewährleistet sein. Für den Krankenhausaufenthalt zahlt ein Kassenpatient maximal 280 Euro im Jahr aus eigener Tasche. Teurer wirds dagegen, wenn er wie ein Privatpatient Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer wünscht. Diese „Wahlleistungen“ kann er dazukaufen - oder rechtzeitig vorher eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
Finanztest informiert über Rechte und Pflichten von Kassenpatienten im Krankenhaus und sagt, wo sie bei Problemen mit Arzt oder Krankenhaus Unterstützung finden.
Die Finanztest-Analyse Zusatztarife hilft Kassenpatienten bei der Wahl eines Krankenhauszusatz- oder Ergänzungsversicherung.
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