Haftpflichtfälle: Kleber auf dem Oldtimer
Missgeschicke passieren. Folgende Schäden übernahm die Haftpflichtversicherung.
Brand. Ein Maurer wollte mit einem elektrischen Heizlüfter die vereisten Scheiben des Firmenwagens freimachen. Dabei geriet das Auto in Brand (OLG Karlsruhe, Az. 19 U 33/05).
Lack. Zur Hochzeit seines Chefs klebte ein Nürnberger ein Blumengebinde aufs Brautauto. Damit ruinierte er den Lack des Oldtimers: 4 000 Euro Schaden (LG Nürnberg-Fürth, Az. 11 S 1241/94).
Wasser. Ein Mieter hatte die Waschmaschine angestellt und wollte dann nur kurz zum Nachbarn gehen. Dabei sperrte er sich aus. Während der Ärmste hilflos vor der Tür stand, lief die Waschmaschine aus: 9 000 Euro Schaden am Hausrat und 32 000 Euro Schaden am Haus (OLG Koblenz, Az. 10 U 1124/99).
Sturm. Bei Sturm stürzte ein alter, aber nicht erkennbar maroder Baum aufs Nachbarhaus. 7 500 Euro Schaden (OLG Düsseldorf, Az. 4 U 73/01).
Hunde. Nur durch den Sprung auf ein Autodach konnte sich ein Fußgänger vor zwei Dobermännern in Sicherheit bringen. 2 100 Euro Reparaturkosten zahlte die Tierhalterhaftpflicht der Besitzerin (Amtsgericht Frankfurt/Main, Az. 32 C 2314/99–48).
Kind. Eine Tante hatte ihre 22 Monate alte Nichte nur acht Minuten aus den Augen gelassen. Das Kind riss aus und fiel in einen Gartenteich. Es erlitt schwere Hirnschäden. Die Tante wurde zu vollem Schmerzensgeld verurteilt (BGH, Az. VI ZR 29/92).
Feuer. Eine Zehnjährige zündete Papierschnipsel in einem Mülleimer an. Wenig später brannte das ganze Haus: 200 000 Euro Schaden (Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 6 U 1352/02).
Messer. Ein Fünfjähriger verletzte mit dem Schälmesser ein anderes Kind. Eltern müssen sicherstellen, dass keine Messer herumliegen, wenn Kinder in der Nähe sind (OLG Hamm, Az. 6 U 92/98).
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