Haftpflichtversicherung: Umzugshelfer haften nicht
Richten freiwillige Helfer beim Umzug aus leichter Fahrlässigkeit einen Sachschaden an, haften sie nicht dafür. So entschied das Amtsgericht Plettenberg (Az. 1 C 345/05).
Ein freiwilliger Umzugshelfer lehnte Bretter so an den Umzugs-Lkw, dass sie auf das Auto eines Anliegers fielen. Den Schaden bezahlte zunächst der Haftpflichtversicherer desjenigen, der umzog. Doch forderte die Gesellschaft später einen Teil des Schadens vom Helfer zurück. Ihr Argument: Er hafte zwar nicht für Schäden, die er beim Umziehenden verursache, gegenüber Dritten sei er aber bereits bei leichter Fahrlässigkeit verantwortlich. Das sahen die Richter nicht so. Niemand würde mehr bei Umzügen helfen, wenn er solche Schäden begleichen müsste.
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