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Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenlos für Geringverdiener

finanztest 06/2007

Geringverdiener haben generell Anspruch auf kostenlosen Zahnersatz oder einen erhöhten Zuschuss. Ganz unabhängig von der Kasse.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, zum Beispiel als Empfänger von Bafög, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung, bekommt bei ­jeder Krankenkasse kostenlosen Zahnersatz. Bezahlt wird die Höhe der tatsächlich für die Regelversorgung entstandenen Kosten. Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2007 monatliche Bruttoeinnahmen bis zu 980 Euro für Alleinstehende. Für Versicherte mit einem Angehörigen gelten 1 347,50 Euro und für jeden weiteren Angehörigen kommen zusätzlich 245 Euro hinzu. Auch wer mit seinem Einkommen etwas über dieser Grenze liegt, kann einen ­erhöhten Zuschuss von der Kasse bekommen. Allerdings nur, wenn er sich mit der Regelversorgung zufriedengibt. Wie hoch der Zuschuss im Einzelnen ausfällt, hängt von der Einkommenshöhe ab. Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte bis zum Dreifachen des Betrags selbst­ ­bezahlen muss, um den sein eigenes ­monatliches Einkommen vom geringen Einkommen abweicht.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: