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Gesetzliche Krankenversicherung: Welche Therapieformen sind zugelassen?

finanztest 11/2002

Die Krankenkassen zahlen nur für drei psychotherapeutische Behandlungsverfahren.

Gesetzliche Krankenversicherung

Für welche Formen der Psychotherapie die gesetzlichen Krankenkassen Geld bezahlen dürfen und für welche nicht, bestimmt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. In seinen Psychotherapie-Richtlinien ist festgelegt, dass in der ambulanten Psychotherapie drei Behandlungsverfahren zugelassen sind.

  • Die analytische Psychotherapie befasst sich vor allem mit den unbewussten Beweggründen menschlichen Verhaltens. Der Psychotherapeut deutet freie Assoziationen und Träume sowie Reaktionen des Patienten gegenüber dem Therapeuten. Auf diese Weise lassen sich unbewusste Phänomene, die aktuelle Gefühle und Konflikte des Patienten bestimmen, verstehen und überwinden.
  • Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört ebenfalls zu den analytischen Verfahren. Sie kann als Kurztherapie bei akuten Krisen, als „Fokaltherapie“ zur Bearbeitung eines Kernproblems, „dynamische Psychotherapie“ mit flexibel vereinbarten Abständen zwischen den Sitzungen oder „niederfrequente Therapie“ in einer längerfristigen, Halt gewährenden therapeutischen Beziehung angewendet werden.
  • Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass neurotische Symptome wie Depressionen oder Ängste nicht auf krankhaften seelischen Verarbeitungsmechanismen, sondern auf erlernten Fehlgewohnheiten beruhen. Therapeut und Klient untersuchen gemeinsam, welche schädlichen Verhaltensweisen dem Problem des Klienten zugrunde liegen und wie er diese ablegen und stattdessen neue angemessene Verhaltensweisen erlernen kann.

Ausdrücklich nicht zugelassen sind:

  • Gesprächspsychotherapie
  • Gestalttherapie
  • Logotherapie
  • Psychodrama
  • respiratorisches Biofeedback
  • Transaktionsanalyse

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Psychotherapie

12.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben