Gesetzliche Krankenversicherung: Psychotherapie
Wohin als Patient? Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich von ärztlichen Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln lassen, sofern diese eine Kassenzulassung haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen Listen von zugelassenen Therapeuten in ihrem Bezirk.
Selbstbeteiligung? Für die ambulante Psychotherapie müssen Patienten nichts zuzahlen.
Was braucht der Patient, um Leistungen zu bekommen? Patienten können direkt mit ihrer Chipkarte einen Therapeuten aufsuchen. Nach einigen „probatorischen Sitzungen“ müssen sie die Therapie bei der Kasse beantragen und von dieser genehmigen lassen. Dazu ist eine Begründung des Therapeuten und eine Stellungnahme des Hausarztes erforderlich, um körperliche Ursachen der psychischen Leiden abzuklären.
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Tabelle: Bis zu 300 Stunden für Erwachsene
