Gesetzliche Krankenversicherung: Das bieten Hausarztprogramme
23.02.2009
Trotz einheitlichem Beitragssatz bieten die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen und Programme. test.de informiert daher jeden Monat zu einem speziellen Thema und vergleicht entsprechende Angebote der größten Kassen. Dieses Mal: Hausarzttarife.
Bindung für ein Jahr
Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten Wahltarife zur „hausarztzentrierten Versorgung“ an. Versicherte verpflichten sich darin, immer zuerst ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen und nur dann zu einem Facharzt zu gehen, wenn der Hausarzt sie dorthin überweist. Nur zum Augenarzt, zum Frauenarzt, zum Zahnarzt und zum Kinderarzt können Versicherte direkt gehen. Normalerweise binden Patienten sich für mindestens ein Jahr an ihren Hausarzt. Ein Wechsel ist nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel, wenn jemand umzieht oder wenn das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.
Finanzielle Anreize
Die Kassen erhoffen sich von diesen Programmen, dass die Behandlung koordinierter abläuft und zum Beispiel unnötige Untersuchungen vermieden werden. Im Gegenzug bieten manche Kassen den Teilnehmern einen kleinen finanziellen Anreiz, etwa eine reduzierte Praxisgebühr. Einige sichern den Teilnehmern weitere Vorteile zu, zum Beispiel verkürzte Wartezeiten oder erweiterte Sprechstunden.
Leistungen der größten Kassen
Die Tabelle zeigt für die größten Kassen jeder Kassenart, was die Versicherten als Gegenleistung für die Einschränkung ihrer freien Arztwahl erhalten. Einige Krankenkassen werben damit, dass „ihre“ Hausärzte besonders qualifiziert seien. Das können Versicherte aber meist nur schwer überprüfen, da die Kassen entsprechende Verträge nicht veröffentlichen.
Tipp: Sind Sie mit Ihrem Hausarzt zufrieden, spricht nichts dagegen, sich in das Programm einzuschreiben und Vorteile mitzunehmen.
... zur Tabelle: Hausarztprogramme gesetzlicher Kassen
Jeden Monat neu: Alle Meldungen dieser Serie im Überblick
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Hausarztprogramme gesetzlicher Krankenkassen
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen