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Gesetzliche Krankenversicherung: Das bieten Hausarztprogramme

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

23.02.2009

Trotz einheitlichem Beitragssatz bieten die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen und Programme. test.de informiert daher jeden Monat zu einem speziellen Thema und vergleicht entsprechende Angebote der größten Kassen. Dieses Mal: Hausarzttarife.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bindung für ein Jahr

Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten Wahltarife zur „hausarztzentrierten Versorgung“ an. Versicherte verpflichten sich darin, immer zuerst ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen und nur dann zu einem Facharzt zu gehen, wenn der Hausarzt sie dorthin überweist. Nur zum Augenarzt, zum Frauenarzt, zum Zahnarzt und zum Kinderarzt können Versicherte direkt gehen. Normalerweise binden Patienten sich für mindestens ein Jahr an ihren Hausarzt. Ein Wechsel ist nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel, wenn jemand umzieht oder wenn das Vertrauensverhältnis erheblich gestört ist.

Finanzielle Anreize

Die Kassen erhoffen sich von diesen Programmen, dass die Behandlung koordinierter abläuft und zum Beispiel unnötige Untersuchungen vermieden werden. Im Gegenzug bieten manche Kassen den Teilnehmern einen kleinen finanziellen Anreiz, etwa eine reduzierte Praxisgebühr. Einige sichern den Teilnehmern weitere Vorteile zu, zum Beispiel verkürzte Wartezeiten oder erweiterte Sprechstunden.

Leistungen der größten Kassen

Die Tabelle zeigt für die größten Kassen jeder Kassenart, was die Versicherten als Gegenleistung für die Einschränkung ihrer freien Arztwahl erhalten. Einige Krankenkassen werben damit, dass „ihre“ Hausärzte besonders qualifiziert seien. Das können Versicherte aber meist nur schwer überprüfen, da die Kassen entsprechende Verträge nicht veröffentlichen.
Tipp: Sind Sie mit Ihrem Hausarzt zufrieden, spricht nichts dagegen, sich in das Programm einzuschreiben und Vorteile mitzunehmen.

... zur Tabelle: Hausarztprogramme gesetzlicher Kassen

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Tabelle: Hausarztprogramme gesetzlicher Krankenkassen

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: