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Betriebsrente: Alle gleich behandeln

Betriebsrente Meldung

finanztest 04/2010

Arbeiter dürfen nicht grundsätzlich eine geringere Betriebsrente als Angestellte bekommen, bloß weil sie Arbeiter sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 3 AZR 216/09). Das Verbot gilt aber nur für Beschäftigungszeiten ab dem 1. Juli 1993. Bis dahin hat auch die gesetzliche Rentenversicherung Arbeiter und Angestellte noch unterschiedlich behandelt.

Eine Firma darf aber verschieden hohe Betriebsrenten zusagen, wenn Arbeitnehmer unterschiedlich viel Verantwortung tragen, verschieden stark belastet sind oder nicht alle gleich lang arbeiten. Differenziert ein Arbeitgeber dabei nach Mitarbeitergruppen, weil eine Gruppe seiner Einschätzung nach schon anderweitig besser abgesichert ist als die andere, muss er dies genau belegen. Durchschnittsangaben reichen nicht.

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08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: