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Gesetzliche Krankenkassen: Alle geöffneten Kassen im Überblick

Gesetzliche Krankenkassen Infodokument

01.02.2012

Seit drei Jahren ist der Beitrags­satz für alle gesetz­lichen Kranken­kassen gleich. Kommt aber eine Kasse mit den aus dem Gesundheits­fonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, kann sie einen Zusatz­beitrag erheben. Bleibt Geld übrig, kann sie eine Prämie an ihre Mitglieder ausschütten.

Beitragssatz zunächst einheitlich

Zunächst gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent. Gesetzlich Krankenversicherte tragen davon 8,2 Prozent allein, die restlichen 7,3 Prozent tragen die Arbeitgeber. Im Laufe der Zeit können sich wieder finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen ergeben. Krankenkassen, die mit dem Geld aus dem Fonds gut auskommen, dürfen ihren Mitgliedern Prämien zahlen. Reicht ihnen das Geld allerdings nicht, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben. Mittlerweile gibt es die ersten Kassen, die bereits einen Zusatzbeitrag erhoben haben.

Übersicht auch mit Zuschlägen und Prämien

Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder werden will, kann diese frei wählen. Voraussetzung: Die Kasse ist bundesweit geöffnet oder zumindest in dem Bundesland tätig, in dem Sie wohnen oder arbeiten. Sind Sie mit Ihrer bisherigen Kasse nicht zufrieden, können Sie wechseln. Damit Ihnen die Wahl leichter fällt, hat die Stiftung Warentest eine aktuelle Aufstellung aller allgemein geöffneten Kassen mit der Anzahl ihrer Geschäftsstellen, Telefonnummern und der regionalen Zuständigkeit erstellt. Die Liste zeigt zudem, welche Kassen Zusatzbeiträge erheben oder Prämien ausschütten.

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08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: